10 Euro Teilnahmegebühr

Regress und Retax: AOK schult Apotheken

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Berlin -

Bei der Rezeptbelieferung setzen die Apothekenteams in der Regel alles daran, um Retaxationen zu vermeiden – auch zur Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen bleiben Diskussionen mit Ärzt:innen und Patient:innen nicht aus. Die AOK Niedersachsen will die Apotheken daher in einem Webinar weiter aufklären.

„Wirtschaftliche Arzneimittelverordnung – Tipps aus der pharmazeutischen Beratung der AOK Niedersachsen“ nennt sich das Webinar, das das Wirtschafts- und Werbeinstitut niedersächsischer Apotheken (WINA) Ende Juni in Zusammenarbeit mit der AOK Niedersachsen anbieten wird.

Dabei soll es um Regelungen bei Verordnungen gehen, an die sich die Ärzt:innen halten müssen ­– ­k­onkret um Fälle, in denen Privatrezepte ausgestellt werden, obwohl Verordnungen zulasten der GKV möglich wären. Auch die Argumentation gegenüber den „immer besser informierten“ Patient:innen, wenn Rx-Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, soll Thema sein.

Das Stichwort ist dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot – eines der Grundprinzipien bei den Kassen: „Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, so die AOK. Auch dadurch kommt es zu Konfrontationen in der Apotheke – zusätzlich zu den Diskussionen rund um Lieferengpässe und Rabattverträge.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung sollen deshalb anhand von Praxisbeispielen die Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgearbeitet werden, „um Versorgungsein- und -ausschlüsse besser nachvollziehen zu können“, heißt es in der Information zum Seminar.

Außerdem werde die Arzneimittelvereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) bezüglich jährlicher qualitativer als auch quantitativer Wirtschaftlichkeitsziele für Facharztgruppen aufgearbeitet und „die Einflussnahme der Apotheke darauf dargestellt“, so die AOK. Schließlich soll es auch Informationen zu Regelungen beim Sprechstundenbedarf und Impfstoffverordnungen geben. Die Teilnahmegebühr liegt bei 10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

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