Notdienstpauschale

Der Zeitplan

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Berlin -

Bei der Umsetzung der Notdienstpauschale soll es nun Schlag auf Schlag gehen: Am Freitagnachmittag hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen Entwurf an die beteiligten Fachverbände geschickt. Schon am morgigen Dienstag sollen diese beim BMG vorstellig werden, um ihre Anmerkungen vorzutragen. Völlig offen ist jedoch nach wie vor, ob die anderen Ministerien schon dem Entwurf zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) zugestimmt haben.

„Der Zeitplan für die weitere Beratung und Verabschiedung des Gesetzes ist leider so eng, dass die Einladung kurzfristig erfolgen musste“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums an die Fachverbände.

Nach der Anhörung ist das Gesetz jedoch noch längst nicht in trockenen Tüchern: Einem BMG-Sprecher zufolge befindet sich das Papier weiterhin in Ressortabstimmung. Erst wenn alle Ministerien zugestimmt haben, kann Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) den Entwurf dem Kabinett präsentieren.

Rein theoretisch gibt es noch zwei Kabinettstermine, bei denen das ANSG abgenickt werden kann, um dann noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu treten. Weil die Anhörung erst am morgigen Dienstag stattfindet, dürfte die Sitzung an diesem Mittwoch nicht mehr in Frage kommen. Als letzter möglicher Termin gilt der 20. März, der für alle zustimmungspflichtigen Gesetz als Deadline gilt.

Im Anschluss beginnt dann das normale Gesetzgebungsverfahren: Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen das Papier besprechen. Eigentlich hatte die Regierung vor, die Notdienstpauschale nicht von den Bundesländern abnicken zu lassen. Durch die Beteiligung der Beihilfestellen der Länder ist eine Zustimmung des Bundesrates jedoch unbedingt notwendig.

Wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist derzeit genauso offen wie der Verbleib des zweiten Teils der Notdienstpauschale – die Erhöhung des Fixhonorars. Im ANSG-Entwurf ist die Höhe nicht angegeben, weil das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dazu eine Extra-Verordnung vorlegen muss. Diese muss jedoch nicht durch den Bundesrat, daher ist der Zeitplan dafür weniger eng.

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