Notdienstpauschale

ABDA: DAV könnte Notdienst-Fonds verwalten

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Berlin -

Der von der Regierung geplante Fonds für die Notdienstpauschale soll

nach Vorstellungen der ABDA vom Deutschen Apothekerverband (DAV)

verwaltet werden. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte: „Das

Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird uns dazu einen Vorschlag

unterbreiten. Wir sind aber dafür, die vorhandenen berufsständischen

Strukturen zu nutzen.“ Die Landesapothekerkammern sollen demnach die

Notdienste der Apotheke zertifizieren, der DAV soll das Geld verteilen.

Nach dem Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die ABDA ihre Mitgliedsorganisationen über das weitere Vorgehen in Sachen Notdienstpauschale unterrichtet: Fest stehe, dass per Verordnung das Fixhonorar auf 8,51 Euro erhöht werden solle. Über einen Fonds solle die Pauschale dann verteilt werden.

Wie die Selbstzahler an der Pauschale beteiligt werden, weiß auch die ABDA nicht. Bahr hat den Apothekern in der vergangenen Woche allerdings zugesichert, dafür im Gesetz eine Lösung zu finden. Im Gespräch ist offenbar, die Einrichtung des Fonds an das Präventionsgesetz anzuhängen. Auch ein eigenes Gesetz ist aber noch denkbar.

Was die Trägerschaft des Fonds betrifft, sagte Schmidt: „Wir würden sehr gerne die derzeitigen Aufgabenverteilungen beibehalten.“ Der DAV eigne sich daher für die finanzielle Abwicklung der Gelder am besten. Allerdings könne das BMG die Apotheker auch mit einer anderen Lösung überraschen, stellte Schmidt klar. Das Ressort von Daniel Bahr (FDP) hatte eine Kammerlösung präferiert.

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