Mecklenburg-Vorpommern

Unwetter legt Kammerversammlung lahm

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Berlin -

In Mecklenburg-Vorpommern hat gestern das Unwetter die Versammlung der Apothekerkammer gestört: Nur 19 Apotheker waren nach Rostock gekommen – 20 sind notwendig, damit die Versammlung beschlussfähig ist. Miteinander diskutiert haben die Apotheker trotzdem, allerdings konnten die geplanten Beschlüsse nicht verabschiedet werden.

Das Unwetter habe zwar einige Kammermitglieder vom Kommen abgehalten, ansonsten aber keine größeren Schäden hinterlassen, so Geschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke. Allerdings sei die Verkehrssituation tagsüber problematisch gewesen: Tiefgaragen und Unterführungen waren vollgelaufen, die Straßenbahnen in Rostock fuhren nicht mehr. „In Mecklenburg-Vorpommern muss man weit fahren, und viele Kollegen haben dann einfach Risiko und Nutzen abgewogen“, so Stahlhacke.

Die beiden geplanten Satzungsänderungen wurden daher verschoben. Eigentlich sollte die Berufsordnung für Apotheker an die Neufassung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) angepasst werden. Dabei handele es sich um formelle Anpassungen, so Stahlhacke. Insofern sei die Verschiebung unproblematisch.

Außerdem sollte die die Hauptsatzung der Apothekerkammer geändert werden: Der Termin für den Jahresabschluss soll nach hinten verschoben werden. Bislang muss die Kammer ihre Zahlen bis Ende März vorlegen. Dies sei aber nicht mehr leistbar, sagt Stahlhacke. Außerdem soll es künftig in einigen Kreisen mehrere Vertrauensapotheker geben. Dies ist Stahlhacke zufolge nach einer Gebietsreform notwendig geworden: Seitdem gebe es Kreise, die so groß seien wie das Saarland.

Über mögliche Anträge zum Deutschen Apothekertag (DAT) in München sei kurz diskutiert worden, so Stahlhacke. Außerdem wurden mögliche Gebühren für die Fachsprachenkenntnisprüfung für Apotheker aus dem Ausland besprochen.

Ab Juni soll es Stahlhacke zufolge bundesweit einheitliche Regelungen für einen solchen Sprachtest geben. Offen sei allerdings noch, wer den Test durchführt. Die Apothekerkammer wolle der Landesegierung einen Vorschlag unterbreiten, für die Leistung aber eine Gebühr erheben. „Das soll nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden“, betont Stahlhacke.

Ein entsprechender Beschluss konnte noch nicht verabschiedet werden. Auch die Anpassung der Weiterbildungsordnung an die Musterordnung der Bundesapothekerkammer (BAK) wurde vertagt.

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