Kurze Gültigkeit

Lagevrio-Verordnungen: Gültigkeit 5 Tage

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Berlin -

Lagevrio (Molnupiravir, Merck Sharp & Dohme) kann das Risiko von schweren Verläufen bei frühzeitiger Einnahme senken. Lagevrio-Rezepte müssen innerhalb von fünf Werktagen eingelöst werden. Ärzt:innen sollen übergangsweise eine „gültig bis“-Hinweis vermerken.

Lagevrio ist bereits verfügbar, obwohl es noch keine Zulassung erhalten hat. Ärzt:innen können das Präparat patientenindividuell verordnen, Apotheken dürfen es nur auf Anforderung bestellen – eine Lagerhaltung soll nicht erfolgen, sodass stets ausreichend Packungen verfügbar sind. Da der Arzneistoff nur bei frühzeitiger Einnahme optimal wirken kann, wird die Gültigkeit der Rezepte begrenzt – auf fünf Tage.

„gültig bis“ vermerken

Ärzt:innen sollen die Gültigkeit übergangsweise auf der Verordnung vermerken. Eine missbräuchliche Verwendung soll hierdurch vermieden werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird eine entsprechende gesetzliche Regelung erlassen. Sobald die Rezeptgültigkeit gesetzlich festgehalten ist, kann der handschriftliche Nachtrag „gültig bis“ entfallen. Bei der Gültigkeit handelt es sich um Werktage, sprich Sonntage werden nicht gezählt. Ein Rezept vom 20. Januar ist demnach bis zum 26. Januar gültig. Die Regelung zur Angabe der Gültigkeitsdauer wurde in die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Covid-Arzneimittel aufgenommen.

Lageviro kann Covid-19-Erkrankten die nicht hospitalisiert und nicht auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen sind, verordnet werden. Die Diagnose muss mittels Antigen- oder PCR-Test gesichert sein. Bei ausschließlich vorliegendem Antigen-Schnelltests-Ergebnis muss ein PCR-Test angeschlossen werden.

Seit vergangener Woche kann das Präparat auch abgerechnet werden. Pro Packung erhält die Apotheke eine Vergütung von 30 Euro. Da auch der Großhandel eine Vergütung von 20 Euro erhält und bei der Zustellung mittels Botendienstes weitere 6,72 Euro Botendienstpauschale abgerechnet werden können, beträgt die Gesamtvergütung 59,50 Euro beziehungsweise 67,50 Euro.

Ohne Botendienst: 59,50 Euro
Mit Botendienst: 67,50 Euro

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