Schlechtere Qualität, höhere Kosten

Laborärzte gegen Checks in Apotheken

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Berlin -

Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) sind dagegen, dass Apotheken Gesundheitschecks für Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus und Fettstoffwechselstörungen anbieten. Stattdessen sollten die Versicherten Voucher erhalten, die sie in fachärztlichen Laboren einlösen können.

In einem offenen Brief bewerten sie diese Initiative von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als „kritische Abwendung von der ärztlichen Heilkunde in dem bedeutenden Bereich der Prävention von wichtigen Erkrankungen“. Qualitätsaspekte, auch aus laborfachärztlicher Sicht, seien nicht bedacht worden, genauso wie Kostenfragen. Man unterstütze ausdrücklich die Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) sowie aus der vertragsärztlichen Versorgung.

„Der Minister glaubt, dass der Zugang zu Präventionsleistungen über einen neuen, weiteren niedrigschwelligen Zugang für breite Teile der Bevölkerung in den Apotheken notwendig ist, um die Inanspruchnahme zu erhöhen.“ Medizinische Laboruntersuchungen, wie die Bestimmung von Nüchternblutzucker und Fettstoffwechselparameter seien aber in der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bereits klar geregelt – inklusive der notwendigen ärztlichen Betreuung in den vertragsärztlichen Haus- und Facharztpraxen.

„Die Erweiterung des Angebotes ist nicht erforderlich, denn die Früherkennung von wichtigen Stoffwechselerkrankungen gehört in die Hand der Ärzteschaft und nicht in die Apotheke“, so der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller, Geschäftsführer der MVZ Labor 28.

Selbst die Apotheker hielten die Vorschläge des Ministers für abwegig, so Müller unter Verweis auf eine Stellungnahme der Abda. „Aus deren Sicht würden die Vorsorgeuntersuchungen in Apotheken auch nicht die flächendeckende Versorgung von Patientinnen und Patienten sichern können. Die haus- und fachärztlichen Praxen werden dadurch nicht entlastet, sondern eher durch vermeidbare Zusatz- und Doppeluntersuchungen aufgrund nicht qualitätsgesicherter Diagnostik in Apotheken zusätzlich belastet“, so Müller weiter.

Schlechtere Qualität ...

Die Bestimmung des Blutzuckers oder Fettstoffwechseluntersuchungen in der Apotheke würde seiner Meinung nach „vollends ungeregelt und unabhängig von den zuvor geschilderten Rahmenbedingungen erfolgen“. Zudem könnten in einer Apotheke zumeist nur In-vitro-Diagnostika zur patientennahen Untersuchung (POCT) verwendet werden. „Diese sind hinsichtlich ihrer analytischen Qualität im Vergleich zu den in einem medizinischen Labor verwendeten Methoden nicht als gleichrangig anzusehen. Die in den fachärztlichen medizinischen Laboren durchgeführten Verfahren unterliegen dem strengen Reglement der Richtlinien der BÄK zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK) und gewährleisten für die Versicherten somit eine bestmögliche diagnostische Versorgung mit Laboruntersuchungen.“

... höhere Kosten

Er warnt auch vor deutlich höheren Kosten: Aktuell verlangten Apotheken für die Blutzuckerbestimmung von ihren Kundinnen und Kunden eine Gebühr in der Größenordnung von einigen Euro; Recherchen hätten Werte im Bereich von 4 bis 5 Euro ergeben. Dieselbe Untersuchung werde den Laboren – unter nachgewiesenen Bedingungen einer optimalen Qualitätssicherung – gemäß dem für die Versorgung von GKV-Versicherten geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit 25 Cent vergütet, also einem um den Faktor von bis zu 20 niedrigeren Erstattungsbetrag. Dies beinhalte noch nicht die Kosten für im Anschluss an die Apotheken-Testung bei Auffälligkeiten notwendigen laboratoriumsmedizinischen Kontroll- und Folgeuntersuchungen sowie die in den Haus- und Facharztpraxen anfallenden Behandlungskosten.

Voucher als Gegenvorschlag

Als Alternative zu den Vorschlägen des Ministers schlägt der Verband vor, dass die Versicherten Voucher erhalten, die sie bei einer Blutentnahme in einem fachärztlichen Labor einlösen. „Nur ärztlicherseits kann die Diagnose zuverlässig und sichergestellt werden und sollte daher in den vertragsärztlichen Haus- und Facharztpraxen erfolgen.“

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