Kommentar

Entworfen um zu scheitern?

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Berlin -

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) durften die ABDA und andere

Fachverbände heute Stellung nehmen zum geplanten

Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Nicht nur der Name,

sondern auch die inhaltliche Konzeption wirft die Frage auf, wie ernst

es das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wirklich

meint mit der Notdienstpauschale. Insbesondere die Beteiligung der

Selbstzahler wirkt so gezwungen, dass sowohl die Verbände als auch die

Bundesländer eigentlich gar nicht zustimmen können.

Nach dem Willen des BMG sollen die Apotheken bereits eingenommene Umsätze aus Privatrezepten an den Notdienst-Fonds weiterleiten. Langfristig könnten damit Stadtapotheken gegenüber Landapotheken benachteiligt werden: Eine Apotheke mit ein oder zwei Notdiensten im Monat wird mit der ausgezahlten Pauschale nicht die an den Fonds gezahlten Beträge decken können.

Auch die Verwaltungskosten könnten den Fonds zum Einsturz bringen, bevor er überhaupt etabliert wurde. Im Entwurf wird gleich eine ganze Schar von Organisationen genannt, die ihre Mehrausgaben aus dem Fonds decken dürfen. Auf knapp 10 Prozent schätzen die ersten Experten die Kosten – und den Personalbedarf beim DAV auf bis zu 20 Köpfe.

Ganz davon abgesehen hatten die Verfassungsressorts gerade die Beteiligung von PKV und Beihilfe generell in Frage gestellt – und auch dem neuen Entwurf noch kein grünes Licht erteilt.

Noch kritischer könnte es aber im Bundesrat werden. Denn wegen der Beihilfe ist das ANSG nun zustimmungspflichtig, und bekanntlich hat Schwarz-Gelb in der Länderkammer keine Mehrheit mehr. Dass es um eine gute Sache und vergleichsweise geringe Beträge geht, spielt im Wahlkampfjahr vermutlich eine untergeordnete Rolle.

Bereits im Januar hatte Bahr die Länder öffentlich gemahnt, „wichtige Dinge“ nicht zu blockieren. Dass die Notdienstpauschale dazu gehört, bezweifelt so mancher im gesundheitspolitischen Berlin: Immerhin habe der Minister nie wirklich Bedarf dafür gesehen.

Dass das BMG einen Entwurf vorgelegt hat, heißt also noch lange nicht, dass es es ernst damit meint. Die Rechenzentren und die PKV-Abrechnungsstelle ZESAR etwa wurden vor der heutigen Anhörung nie nach ihrer Meinung gefragt – obwohl sie eine zentrale Rolle einnehmen sollen. Manchmal werden Gesetze mit der Absicht geschrieben, sie scheitern zu lassen.

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