Schiedsverfahren

Kassen wollen Abschlag kippen

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Zustimmung heißt Ablehnung: Die Krankenkassen haben den Schiedsspruch zum Kassenabschlag für 2010 zwar formal mit getragen. In Wirklichkeit wollen sie ihn zusammen mit dem Abschlag für 2009 kippen: „Wird der von uns bereits beklagte Beschluss zum Apothekenabschlag für 2009 von einem Gericht rechtskräftig aufgehoben, wird automatisch auch die Festsetzung für 2010 unwirksam“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC. In diesem Fall müsse der Abschlag für beide Jahre von der Schiedsstelle neu verhandelt werden. „Die Position des GKV-Spitzenverbandes, dass der Abschlag für das Jahr 2009 nicht rechtens ist, bleibt dabei in Gänze gewahrt.“

So gesehen haben die Kassen also nicht dem Betrag von 1,75 Euro zugestimmt, sondern der Knüpfung an den Ausgang des laufenden Verfahrens. Verlieren sie vor Gericht, landen sie auf den 1,75 Euro, die ohnehin gesetzt sind - und verhindern auf diese Weise definitiv eine Schlechterstellung: „Positiv wertet der GKV-Spitzenverband, dass die Schiedsstelle der Position des DAV widersprochen hat, für das Jahr 2010 sei eine weitere Absenkung des Abschlages vorzunehmen“, so die Sprecherin.

Wird andererseits der alte Abschlag zur erneuten Verhandlung zurück an die Schiedsstelle verwiesen, ist für die Kassen wieder alles offen. Ein Gesichtsverlust steht nicht zu befürchten: Die 1,75 Euro hat der GKV-Spitzenverband schließlich unter Vorbehalt akzeptiert - also eigentlich nicht akzeptiert.

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