Rahmenvertrag

Kassen mauern bei Null-Retax

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Berlin -

Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern solle es künftig nicht mehr

geben. Der Rahmenvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und

GKV-Spitzenverband soll entsprechend angepasst werden. Die

Verhandlungskommissionen hatten sich schon auf mehrere Neuregelungen

zum Thema verständigt. Doch jetzt verzögern die Krankenkassen einen

Abschluss offenbar erneut, weil sie sich Vorteile aus einem Urteil des

Bundessozialgerichts (BSG) erhoffen.

Seit zwei Jahren verhandeln Apotheker und Kassen nun schon über eine Lösung zu Nullretaxationen. Beide Seiten haben sich Beteiligten zufolge viel Mühe gegeben, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Am 27. Juni war der Kompromiss gefunden. Auf Seiten des DAV haben die Mitglieder der Verhandlungslösung am 15. August zugestimmt.

Doch der GKV-Spitzenverband hat noch nicht unterschrieben. Die Kassen wollen dem Vernehmen nach erst die Urteilsbegründung des BSG abwarten. Die Kasseler Richter hatten Anfang Juli in zwei Verfahren entschieden, dass Nullretaxtationen grundsätzlich zulässig sind.

In dem Musterstreit hatte sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) gegen den DAV durchgesetzt. Die Urteilsgründe stehen allerdings noch aus. Möglicherweise erhoffen sich die Kassen, die Regelung auf dieser Grundlage noch verschärfen zu können.

Beim DAV kann man trotzdem nicht verstehen, warum die Kassen auf Zeit spielen: In der auf Verhandlungsebene beschlossenen Lösung sei eindeutig festgelegt worden, dass das Urteil später berücksichtigt werden könne und in den Vertrag einfließen sollte, heißt es.

Offiziell haben die Kassen die Zustimmung zwar noch nicht verweigert, beim DAV geht man aber davon aus. So soll der GKV-Spitzenverband vorgeschlagen haben, den Rahmenvertrag ohne den Passus zur Nullretax abzuschließen. Das wiederum wollten die Apotheker nicht.

Ob es in diesem Jahr überhaupt noch etwas wird mit dem neuen Vertrag, ist damit ungewiss. Zwar treffen sich Apotheker und Kassen monatlich zu Verhandlungen. Mit der schriftlichen BSG-Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten gerechnet. Diese müsste dann erst noch von den Juristen beider Seiten interpretiert werden, bevor dies in den Rahmenvertrag einfließen kann.

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