ABDA/KBV-Modell

Kassen: Keine Mitsprache für Apotheker

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Bei der morgigen Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) dürfte es heiß her gehen, wenn im Gesundheitsausschuss das ABDA/KBV-Modell besprochen wird. Die Krankenkassen werfen Apothekern und Ärzten vor, sich mit dem Modell zu bereichern. Der GKV-Spitzenverband fürchtet, dass die Apotheker wegen der Wirkstoffverordnung wieder ins Visier der Pharmaindustrie geraten könnten. Auch eine Beteiligung der Pharmazeuten in Entscheidungsgremien lehnt der Kassenverband ab.

„Wettbewerbsrechtlich ist das Konzept fraglich, soweit über die Apothekensoftware Produkte konkret favorisiert und abgegeben werden“, warnt der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme. Benachteiligte Hersteller könnten rechtlich gegen solche Produktselektionen vorgehen.

Auch die Idee, dass Apotheker über das Modellvorhaben mitentscheiden können, stört die Kassen: „Verfehlt ist die Erweiterung des Schiedsamtes um eine 'dritte Bank' der Apotheker. Dies würde erstmals eine Beteiligung von vereinsorganisierten Apothekerverbänden an Institutionen mit hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung einführen“, heißt es in der Stellungnahme.

Aus Sicht der Kassen gibt es keinen ordnungspolitischen Anlass für das ABDA/KBV-Modell. Falls das Konzept doch eine Mehrheit findet, fordert der Kassenverband klare Regeln: Das Modell dürfe nur in einer Region durchgeführt werden. Die Heilberufler dürften zudem keine Vorfinanzierung der Leistungen erhalten, sondern eine nachträgliche Ausschüttung. Am besten wäre aus Sicht der Kassen, wenn die Politik Fördermittel bereit stellte und das Projekt wissenschaftlich evaluiere. Bezüglich der Schiedsstelle schlagen die Kassen vor, das Stimmverhältnis zwischen ihnen und den Leistungserbringern ausgeglichen zu gestalten.

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