FFP2-Maske mit Diagnoseschein

Kasse schickt Versicherte ohne Coupons in Apotheken

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Berlin -

Die Ausgabe der FFP2-Coupons an die Versicherten ist eine Geschichte voller Pannen. Jüngstes Beispiel: Die Postbeamtenkrankenkasse hat an Risikopatienten unter 60 Jahren keine Berechtigungsscheine ausgeteilt, weil die Versicherung keine Diagnosen speichert. Der Versuch, das Problem zu lösen, wirkt reichlich unbeholfen. Dem Vernehmen nach wurden einzelne Versicherte mit der Diagnose ihres Arztes in die Apotheke geschickt.

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat einen Sonderstatus im dualen System der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie ist, anders als der Name vermuten lässt, keine gesetzliche Krankenkasse, aber auch keine private. Das beschied das Sozialgericht Kassel 2008, als es um die Pflicht zur Wiederaufnahme ehemaliger Versicherter der PBeaKK ging. Als Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost nimmt die Kasse keine weiteren Mitglieder mehr auf. Die bestehenden rund 300.000 Mitglieder werden nach den Beihilfevorschriften des Bundes behandelt.

Bei der Ausgabe der Berechtigungsscheine stand die PBeaKK vor einem Problem, das sie mit vielen privaten Krankenversicherungen teilt: Die Gruppe der Risikopatienten mit Anspruch auf FFP2-Masken lässt sich nicht so leicht herausfiltern wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Denn viel Privatversicherte haben eine relativ hohe Eigenbeteiligung, zahlen also Behandlungen und Medikation bis zu einer bestimmten Grenze aus der eigenen Tasche. Das hat zur Folge, dass die Versicherung über Diagnose und Therapie nicht in dem Umfang informiert ist wie eine Kasse, die diese Informationen benötigt, um mit dem Gesundheitsfonds abzurechnen.

Im gesamten PKV-System wurden nach Angaben des Verbands rund 3,7 Millionen Briefe in drei Wellen verschickt werden, damit die Versicherten unterschiedlicher Altersklassen ihre Coupons in der Apotheke einlösen könnten. Auch Risikopatienten unter 60 Jahren sollten in den meisten Fällen bedacht werden können – da eine chronische Erkrankung der Versicherung bekannt sein dürfte.

Doch bei der PBeaKK hat das offenbar nicht geklappt. „Wir speichern keine Diagnosen“, hieß es auf Nachfrage in Stuttgart. Entsprechend sind jüngere Risikopatienten hier leer ausgegangen. Die Kasse teilt gegenüber Versicherten mit, dass der Versand der Coupons abgeschlossen sei. Wer keinen Berechtigungsschein erhalten hat, obwohl er vor 1960 geboren ist und zu einer definierten Risikogruppe gehört, muss sich selbst darum kümmern. Die Versicherten sollen eine Bestätigung des Arztes per Post übersenden, die Kasse werde die Coupons dann verschicken.

Die Mitarbeiterin der PBeaKK teilte auf Nachfrage allerdings mit, dass man aktuell über keine Coupons der Bundesdruckerei mehr verfüge. „Wir leiten das an das Bundesministerium weiter. Wir wissen aber nicht, wie lange das dauert.“ Bei der ersten Tranche, die bis Ende Februar in Apotheken eingelöst werden konnten, ist es für die Behelfslösung jetzt ohnehin zu spät.

Vielleicht wurde Versicherten daher laut deren Darstellung teilweise empfohlen, mit der bestätigten Diagnose direkt in die Apotheke zu gehen. Von solchen Fällen berichten zumindest zwei Apotheken unabhängig voneinander. Abgesehen von der heiklen datenschutzrechtlichen Komponente stellt sich für die Inhaber:innen die Frage, wie sie damit umgehen sollen: Wenn sie die Masken ohne Coupon und gewissermaßen mit ärztlicher Bestätigung herausgeben, haben sie keine Grundlage für die Abrechnung. Den „Diagnose-Zettel“ zu den anderen eingereichten Coupons legen und vier Jahre aufbewahren, genügt den Anforderungen eigentlich nicht. Allerdings sind die Alternativen auch nicht sonderlich befriedigend: Die Masken auf eigene Kosten abgeben und nicht abrechnen oder die Versicherten ohne Masken wieder wegschicken.

Probleme mit dem Versand der Coupon hatten – aus anderen Gründen – auch Krankenkassen. Besonders schlecht lief die Verteilung der AOK Plus in Sachsen und Thüringen.

 

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