Ab Juli kann die assistierte Telemedizin in Apotheken starten. Dazu sind einige technische Vorgaben, aber auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.
Apotheken sollen im Rahmen der assistierten Telemedizin Patient:innen Unterstützung bei Videosprechstunden geben und/oder ein assistiertes Ersteinschätzungsverfahren durchführen.
Die assistierte Telemedizin wird in einem Raum innerhalb der Betriebsräume der Apotheke durchgeführt. Das sind die Anforderungen:
Benötigt werden ein Desktop-PC, Mini-PC oder Notebook mit aktuellem Betriebssystem und aktuellem Webbrowser. Der Computer soll ausschließlich für die Durchführung der Videosprechstunde genutzt werden. Zur technischen Infrastruktur gehören:
Wichtig! Während der Videosprechstunde ist die versicherte Person allein im Raum und bedient die bereitgestellte Technik selbstständig. Die Apotheke stellt die technische Infrastruktur bereit und trägt die Verantwortung dafür, dass weder auf interne Systeme wie beispielsweise Warenwirtschaftssystem oder E-Rezept-Anwendungen noch auf personenbezogene Daten anderer Personen zugegriffen werden kann.
„Der Telemedizin-Computer muss als eigenständige Lösung außerhalb des regulären Apothekennetzwerks betrieben werden“, heißt es von der Abda. Möglich ist dies beispielsweise durch ein separates WLAN oder ein eigenes Netzwerksegment.
Der Computer soll so konfiguriert werden, dass ausschließlich die für die Videosprechstunde erforderlichen Funktionen genutzt werden können. Alle anderen Internetseiten sollen automatisch blockiert sein. Ebenso sollen USB-Anschlüsse deaktiviert oder gesperrt werden, der Virenschutz aktuell und eine Firewall aktiviert sein.
Versicherte dürfen keine Möglichkeit haben, Einstellungen am Betriebssystem, Browser oder an der Sicherheitskonfiguration vorzunehmen, stellt die Abda klar.
Die Technik sollte regelmäßig gewartet werden.
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