Bundestag

Kartellrecht gilt für Kassen

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Nun ist es beschlossene Sache: Das Kartellrecht gilt künftig auch für Krankenkassen. Der Bundestag hat eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Die Bundesregierung will damit unter anderem sicherstellen, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden.

Mit der Unterstellung der Krankenkassen unter das Kartellrecht soll verhindert werden, dass sie sich etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll Anfang 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.

Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.

Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) hatte die Novelle stark kritisiert, da die Kassen einerseits zur Kooperation ermutigt würden, sie auf der anderen Seite aber als Wettbewerber keine Absprachen treffen dürften.

In der Novelle wird klargestellt, dass freiwillige Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene.

Bereits seit Jahren ist eine Aufsichtsbefugnis über die Krankenkassen ein Wunsch des Kartellamtes. Es sei wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt 2010.

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