Krankenkassen

Union stoppt Kartellrecht für Krankenkassen

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Berlin -

Die Unionsfraktion will verhindern, dass Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellt werden. „Wir haben beschlossen, dass wir die für die Krankenkassen vorgesehenen Regelungen innerhalb der Union noch beraten müssen“, so Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung Krankenkassen dem Kartellrecht unterstellen. Insbesondere die CSU befürchtet, dass die EU sich in die Angelegenheiten der Krankenkassen einmischen könnte.

 

Mit der GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, Absprachen von Krankenkassen zu verfolgen. Auch für die Fusionskontrolle wäre die Bonner Behörde dann zuständig. Außerdem könnten sich Kassen künftig gegenseitig wettbewerbsrechtlich abmahnen. Nur die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen, etwa im Bereich der Festbeträge für Medikamente, sollen nicht verfolgt werden dürfen.

„Es ist nicht unbedingt schlecht, wenn man die Marktmacht der Kassen einschränken will“, so Singhammer. Allerdings müsse man die im GWB vorgesehenen Mittel nochmals überprüfen. Schwierigkeiten gebe es beispielsweise bei der Abgrenzung: Einerseits würden die Kassen zur Kooperation ermutigt, auf der anderen Seite sollten sie als Wettbewerber aber keine Absprachen treffen dürfen.

 

 

Singhammer fürchtet zudem Eingriffe der EU-Kommission, sollten die Kassen dem Kartellrecht unterstellt werden. „Es wäre das erste Mal, das Brüssel nicht zulangen würde, wenn es um Wettbewerbs- und Kartellrecht geht. Das Risiko wollen wir nicht eingehen.“

Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versucht, einen Kompromiss zu finden: Dem Gesetz sollte ein Passus angefügt werden, nachdem der Versorgungsauftrag der Kassen durch die Neuregelungen nicht gefährdet werden dürfe.

Auch davon konnte sich Singhammer nicht überzeugen lassen: „So schnell wird es die Novelle des GWB mit den Regelungen zu den Krankenkassen nicht geben. Wird es keine Einigung geben, wird das Gesetz ohne die Kassen verabschiedet.“

 

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