BMG und BMWE

Fixum-Erhöhung: „Konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten“

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Berlin -

Wann kommt die Erhöhung des Fixums? Die Apothekerschaft fordert eine Soforthilfe. Doch wann kommt das Geld bei den Apotheken an? „Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

„Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Jetzt gilt es, die Pläne umzusetzen. Weil es sich bei der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung um ein „Ministergesetz“ handelt, könnte es schnell gehen, und das sollte es auch, denn ein Viertel der Apotheken ist defizitär.

Doch aus dem BMG und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kommen keine konkreten Zeitpläne. „Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten“, teilt eine BMG-Sprecherin mit. Zur Finanzierung schweigt das BMG.

„Die vorgesehenen Maßnahmen im Apothekenbereich müssen gesamthaft betrachtet und entsprechend umgesetzt werden“, teilt ein BMWE-Sprecher mit. Die Federführung für die Regulierung der Apotheken und der Arzneimittelversorgung liege beim BMG. „Zu gegebener Zeit werden sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als zuständiger Verordnungsgeber für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) über die Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages eng abstimmen.“

Die Koalitionsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf ein Paket von Maßnahmen zur Stärkung der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken verständigt. Die Anhebung des Apothekenfixums ist nur ein Teil. Außerdem ist vorgesehen, das Fixum zu variieren in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad, sowie perspektivisch die Festlegung der Höhe der Apothekenvergütung in die Hand der Selbstverwaltungspartner zu legen als Ergebnis eines Verhandlungsprozesses, so das BMWE. Zudem soll das Skonti-Verbot aufgehoben werden. Geplant sind auch eine Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten sowie der Abbau von Bürokratie, das Ende der Nullretax aus formalen Gründen und der Ausbau von Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen.

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