FFP2-Rabatt: „Apotheker in der Zwickmühle“ APOTHEKE ADHOC, 26.01.2021 10:17 Uhr
-
Rechtsanwalt Dr. Johannes Kevekordes warnt Apotheker davor, dass sich mit FFP2-Rabatten dem Vorwurf des Betrugs aussetzen könnten. Foto: Kevekordes Rechtsanwälte
Berlin - Der FFP2-Beschluss des Landgerichts Düsseldorf hat viele Apotheken verunsichert, die ihren Kunden bislang die Eigenbeteiligung bei der Abgabe der kostenlosen Schutzmasken erlassen haben. Auch in der rechtlichen Bewertung gehen die Meinungen auseinander.
Das LG hat die Werbung von easy-Apotheke verboten, wonach die 2 Euro Eigenanteil erlassen wurden. Dieser diene dazu, die gleichmäßige und ordnungsgemäße Verteilung der Masken zu gewährleisten. Da es laut Beschluss bei der Schutzmaskenverordnung eine Marktverhaltensregel handelt, können Verstöße geahndet werden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, Rechtsanwältin Christiane Köber hat den Fall gegenüber APOTHEKE ADHOC näher erklärt.
Während Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Bellinger zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Gerichts in zweiter Instanz nicht halten wird, findet sein Kollege Dr. Johannes Kevekordes den Beschluss zumindest im Ergebnis für mindestens vertretbar. „Mit dem Verzicht auf die Eigenbeteiligung handeln die betreffen Apotheker im Wettbewerb und stellt sich für mich die Regelung der Abrechnung der Eigenbeteiligung in § 6 Schutzmaskenverordnung mindestens als indirekt marktregelnde Vorschrift dar.“
Kevekordes stimmt mit Bellinger überein, dass die Arzneimittelpreisbindung bei den FFP2-Masken hier nicht greift. Andererseits lasse sich aus der Verordnung jedoch ableiten, dass die Apotheker angeben muss, ob und welche Eigenbeteiligungen er in Summe vereinnahmt hat. „Insoweit steckt der Apotheker in einer Zwickmühle: Möchte er seine Geschäftsstrategie umsetzen, auf die Eigenbeteiligung des Apothekenkunden zu verzichten, kann der Apotheker es sich nicht leisten anzugeben, dass er keine Eigenbeteiligung vereinnahmt hat. Dann würde er den Rubikon zum strafbaren Betrug überschreiten. Umgekehrt ist es aber auch ersichtlich wahrheitswidrig, im Rahmen der Abrechnung nach § 6 Schutzmaskenverordnung die Vereinnahmung der Eigenbeteiligung von 2 € je Schutzmaskenpackung anzugeben, obwohl der Apotheker diese zielgerichtet nicht vereinnahmt hat“, so Kevekordes.
Insofern liegt aus Sicht des Rechtsanwalts der Vorwurf der Unlauterkeit nahe, wenn der Apotheker auf eine Eigenbeteiligung verzichtet und dann anschließend angibt, er habe sie angeblich vereinnahmt. Es bleibe jetzt abzuwarten, was das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in zweiter Instanz zu der Sache sagt.
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand und abonnieren Sie den Newsletter von APOTHEKE ADHOC.
Lesen Sie auch
-
adhoc24 Verbot für Masken-Rabatt / Chargenübermittlung / Hochdosis-Vakzine »
-
Wettbewerbszentrale mahnt easy ab 2€-Falle: Gericht verbietet Masken-Rabatt »
-
Video-Interview mit RA Christiane Köber 2€-Beschluss: Was ist mit zusätzlichen Masken? »
-
Tipps für die Praxis Bellingers Analyse zum 2€-Beschluss »
Neuere Artikel zum Thema
-
Verhandlung am 20. Mai FFP2-Rabatt: Urteil kommt zu spät »
-
Gerichte bestätigen Verbot FFP2-Rabatt: Neue Entscheidungen »
-
Gericht bestätigt Einstweilige Verfügung FFP2-Rabatt bleibt verboten »
-
Weiter 50 gratis OP-Masken für zwei Coupons Trotz 3,30 Euro: Apothekerin bleibt bei FFP2-Rabatt »
-
Verfahren um FFP2-Rabatte VSW mahnt auch Zusatzmasken ab »
-
VSW droht mit dem Staatsanwalt Nächste Abmahnung wegen FFP2-Rabatt »
-
Lieferung + Rabatt + Spende Maskentaxi tourt durch Braunschweig »
-
Hintergrund der Honorierung FFP2-Pauschale: BMG rechnete mit 4,29 Euro EK »
- adhoc24 Test-Räumlichkeiten unklar / Aldi-Zertifikat / Neuer Vorstand für ARZ Haan »
- „Volle Transparenz in einem geordneten Verfahren ermöglichen“ Spahn will weitere Masken-Deals öffentlich machen »
- Uneinigkeit über Teststrategie Regel-Wirrwarr: IN oder VOR der Apotheke testen »
Mehr aus Ressort
- Allgemeinverordnung zu Testzentren Schnelltests: NRW beauftragt Apotheken »
- Lindner fordert Sonderermittler zu Masken-Affäre CDU unter Druck: Löbel schmeißt hin »
- Nur 100.000 Downloads Zwei Monate nach Einführung: Kaum Nachfrage nach ePA »
APOTHEKE ADHOC Debatte