FFP2-Pauschale: BMG rechnete mit 4,29 Euro EK Alexander Müller, 27.01.2021 15:34 Uhr
Berlin - 36 Euro für sechs FFP2-Masken – die Vergütung der Apotheken für die Beschaffung und Verteilung der Schutzmasken ist fraglos nicht schlecht. In der Publikumspresse wird die Regierung schon dafür beschimpft, hier allzu großzügig zu sein. Im Bundestag hat sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Zustandekommen des Betrags erkundigt. Aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geht hervor, dass man in Spahns Haus mit einem Einkaufspreis von 4,29 Euro gerechnet hat.
Die Grünen unterstützten das Vorhaben zwar grundsätzlich, wie die Fraktion betont, „gerade in Bezug auf die Verteilung sowie die Beschaffung der Masken bleiben aber weiterhin grundlegende Fragen offen“ – insbesondere zum Erstattungspreis von sechs Euro je Maske. Dieser geht laut BMG auf eine in Auftrag gegebene Markterhebung zurück. Zum Stichtag 9. Oktober wurde demnach ein Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro errechnet. Für den Vergleich herangezogen wurden vor allem Angebote von Online-Händlern.
Da die vom Bund finanzierten Masken über Apotheken abgegeben würden, seien bei der Festsetzung der Vergütung die Kosten für Beschaffung, Beratung und Abrechnung über die Rechenzentren zu berücksichtigen gewesen. Und ein bisschen sollen die Apotheken wohl auch für ihren bisherigen Aufwand in der Pandemie entschädigt werden: Sie seien – anders als Internet-Anbieter – in besonderer Weise gefordert gewesen, hätten beispielsweise Hygiene-Konzepte für ihre Teams und Kunden umgesetzt.
Bei der Maskenverteilung sei der zudem der Aufwand der Umverpackung zu berücksichtigen. Schließlich seien die Schutzmasken selten in Packungsgrößen von drei oder sechs Stück auf dem Markt. Von dem Erstattungsbetrag soll zudem „ein Anreiz für die Apothekerinnen und Apotheker ausgehen, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen“, so das BMG. Und nicht zuletzt trügen die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken. Auch seien sich selbst für die Beschaffung zuständig.
Die Grünen hatten zudem gefragt, ob auch Versandapotheken die Berechtigungsscheine einlösen, was das BMG bejaht. Nur bei der Verteilaktion der Gratismasken im Dezember waren die Vor-Ort-Apotheken exklusiv zuständig. Dafür haben sie bekanntlich eine pauschale Vergütung erhalten – unabhängig von der Menge der abgegebenen Masken.
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