2€-Beschluss: Was ist mit zusätzlichen Masken? Alexander Müller, 22.01.2021 12:28 Uhr
Berlin - Die Wettbewerbszentrale hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach easy-Apotheke den Versicherten die 2 Euro Eigenanteil bei der Abgabe von FFP2-Masken nicht erlassen darf. APOTHEKE ADHOC sprach mit Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale über den Fall: Ist die Abgabe zusätzlicher Masken möglich und wie was ist mit den ausländischen Versandapotheken?
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Die Wettbewerbszentale hat Köber zufolge viele Anfragen bekommen – von Apothekern und ihren Kammern und Verbänden. Deshalb wurde jetzt ein erstes Gerichtsverfahren zur Maskenabgabe angestrengt: „Wir wollen schlicht und einfach eine Klärung herbeiführen, an die sich dann alle Apotheker halten können“, so Köber im Videointerview.
Das LG Düsseldorf hat laut Köber in seiner Begründung, dass der Eigenanteil dazu diene, die gleichmäßige und ordnungsgemäße Verteilung der Masken zu gewährleisten. Da es laut Beschluss bei der Schutzmaskenverordnung eine Marktverhaltensregel handelt, können Verstöße geahndet werden.
Köber stellte aber auch klar, dass den Apotheken jetzt keine Massenabmahnungen drohen. Man werde zunächst abwarten, was das Oberlandegericht Düsseldorf in zweiter Instanz dazu sagt. „Diese Entscheidung wird natürlich eine gewisse Signalkraft haben für die gesamte Branche“, so Köber. Die aktuelle Entscheidung gilt derzeit nur zwischen der Wettbewerbszentrale und der easyApotheke Holding.
Wenn eine Apotheke den Eigenanteil kassiert, den Berechtigten aber zusätzliche Masken abgibt, liegt der Fall laut Köber anders: „Es geht um die Frage, ob es eine unzulässige Zuwendung ist.“ Sie selbst hat das bislang nicht so gesehen. Nach der aktuellen Entscheidung könnten die Gerichte aber auf Idee kommen, auch zusätzliche Masken als Verstoß zu werten. Immerhin sehe Schutzmaskenverordnung die Abgabe von sechs Masken vor. Vielleicht müsse auch diese Frage noch einmal gerichtlich geklärt werden – im Interesse der Apothekerschaft.
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