Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni war für die Apotheker ein politisches Erdbeben. Der Gesetzgeber tut sich mit einer Reaktion schwer, die ABDA befürchtet schwere Folgen für den Markt. Dass die Apotheker nun auch die Kosten für das Ausgangsverfahren komplett bezahlen müssen, ist da eher eine Randnotiz. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gestern entschieden und damit den jahrelangen Rechtsstreit endgültig beendet.
Der Streit begann 2009 mit einer Kooperation zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV): Deren Mitglieder bekamen einen zusätzlichen Bonus, wenn sie ihre Rezepte nach HEerlen schickten. Der Verein bewarb dies bei seinen Mitgliedern und schickte die DocMorris-Informationsbroschüre gleich mit. Die Wettbewerbszentrale hatte die DPV im Auftrag der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) bereits im Juli 2009 abgemahnt und schließlich verklagt.
Im Juni 2013 verbot das Landgericht Düsseldorf der Patientenvereinigung, das Bonusmodell zu empfehlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschied aber zunächst nicht in der Sache, sondern legte dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH entschied am 19. Oktober 2016, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutsche Preisbindung halten müssen.
Eigentlich hätte das OLG Düsseldorf gestern in diesem Sinne entscheiden sollen. Die Wettbewerbszentrale hätte den Fall anschließend gerne noch vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, was allerdings aufgrund des niedrigen Streitwerts schwierig geworden wäre. Doch die DPV erklärte stattdessen ihre Kooperation mit DocMorris für beendet und schloss eine Partnerschaft mit der ABDA.
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