Medikationsplan

ABDA: Ansprüche an Gröhe

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Berlin -

Die Apotheker lassen in Sachen Medikationsmanagement nicht locker: In einer Stellungnahme zum Entwurf des E-Health-Gesetzes fordert die ABDA, dass kein Medikationsplan ohne vorherige Medikationsanalyse erstellt werden soll. Auch für eine Vergütung dieser Leistung macht sich die ABDA stark.

Bislang sind die Apotheker im Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes kaum berücksichtigt. Die Erstellung der Medikationspläne, auf die die Versicherten ab Herbst 2016 einen Anspruch haben sollen, obliegt demnach den Haus- und Fachärzten, die dafür genauso wie für die Aktualisierung vergütet werden.

Die Apotheker dürfen die Pläne zwar auch ändern, was angesichts der Rabattverträge zu einem erheblichen Aufwand führen dürfte. Eine Honorierung ist bislang aber nicht vorgesehen. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist diese Tätigkeit bereits mit dem Fixhonorar abgedeckt. Erst, wenn der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) liegt und über die Telematikinfrastruktur bearbeitet wird, liegt demnach eine neue Leistung vor, die vergütet werden könnte.

ABDA, Bundesapothekerkammer (BAK), Deutscher Apothekerverband (DAV) und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) haben sich nun in einer gemeinsamen Stellungnahme an die Politik gewandt. Man sei überzeugt, dass gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) „eine noch stärkere Einbeziehung“ der Apotheker erforderlich sei.

Die Apothekerschaft sei bereits maßgeblich an verschiedenen Projekten beteiligt, etwa ARMIN, PRIMA sowie den Aktionsplänen zur Verbesserung der AMTS, heißt es. Umso wichtiger sei es, die Expertise der Apothekerschaft auch in dem Gesetzentwurf „noch stärker zu verankern“.

In der Stellungnahme werden konkrete Änderungen an dem Entwurf vorgebracht: So soll etwa künftig auch „die vom Versicherten gewählte Apotheke“ den Medikationsplan erstellen dürfen. Außerdem soll explizit im Gesetzestext geregelt werden, dass auch die Apotheker den Plan aktualisieren. Dass Arzt und Apotheker den Plan gemeinsam erarbeiten, ist aus Sicht der ABDA zwingend notwendig.

Zahlreiche Studien hätten belegt, dass weder Apotheker noch Ärzte noch Patienten als Datenquelle ausreichend zuverlässig seien. Bei etwa 75 Prozent der Patienten würden Diskrepanzen zwischen den Arztdaten und den tatsächlich eingenommenen Arzneimitteln festgestellt. In mehr als der Hälfte der Fälle nahmen die Patienten demnach Arzneimittel ein, die dem Arzt nicht bekannt oder nicht dokumentiert waren.

Der bedeutendste Änderungsvorschlag der ABDA ist aber sicher, dass vor dem Aushändigen des Medikationsplans eine Medikationsanalyse erfolgen soll. Aus Sicht der ABDA ist für die Erstellung eines Medikationsplans die Erfassung und Bewertung aller eingenommenen Arzneimittel nötig. Sowohl pharmazeutische als auch medizinische Parameter seien dabei zu prüfen.

Da diese Leistungen nicht in der Information und Beratung nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enthalten seien, seien sie gesondert zu vergüten. Den Inhalt der Medikationsanalyse und die Vergütung für die umfassende Erfassung und Dokumentation der Arzneimittel sowie die Erstellung der Analyse sollen zwischen GKV-Spitzenverband, DAV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ausgehandelt werden.

Da die Erstellung des Medikationsplans und seine Aktualisierung keine mit der Abgabe einzelner Arzneimittel im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten seien, fordert die ABDA ein Extrahonorar. Der vom Arzt und Apotheker zu betreibende Aufwand erfordere „zwingend eine gesonderte Vergütung in gleicher Höhe“. Die ABDA moniert: „Für den Apotheker ist – im Gegensatz zum Arzt – eine Vergütung bislang nicht vorgesehen.“

Um die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Arztpraxen in geregelte Bahnen zu lenken, schlägt die ABDA außerdem einen neuen Absatz im E-Health-Gesetz vor: Demnach sollen der vom Versicherten gewählte Arzt, die mitbehandelnden Ärzte und die gewählte Apotheke verpflichtet werden, „zur Vervollständigung der Dokumentation zur Erstellung und Fortschreibung des Medikationsplans zusammenzuarbeiten“. Zum einen seien Vereinbarungen zu Kooperationen nötig, zum anderen bedürfe es Regelungen für Arbeitsteilung zwischen der pharmazeutischen und der medizinischen AMTS-Prüfung.

Auch bei der Erarbeitung des Medikationsplans wollen die Apotheker mehr mitreden: Neben KBV, Bundesärztekammer (BÄK) und dem DAV soll auch die BAK beteiligt werden. Die Verbände sollen nach dem Wunsch der ABDA nicht nur Inhalt und Struktur des Plans festlegen, sondern auch zu dokumentierende Parameter, Regeln zur Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sowie Regelungen zur Beachtung des Datenschutzes.

Die ABDA nutzt die Stellungnahme, um auch auf ein anderes Problem hinzuweisen: Vordrucke und Nachweise, die Ärzte verwenden, werden derzeit zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV vereinbart. „Die Interessen und Belange der Apothekerschaft finden keine ausreichende Berücksichtigung“, moniert die ABDA. Bislang käme den Apothekern nur eine beratende Funktion zu. Künftig soll der DAV daher stärker einbezogen werden, besonders mit Blick auf Rezeptvordrucke. Zuletzt hatte es Probleme bei der Umstellung auf neue Rezeptköpfe gegeben.

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