E-Health: Dringender Handlungsbedarf bei Apotheken Lothar Klein, 12.04.2018 11:06 Uhr
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E-Health: Die Ländergesundheitsminister sehen dringenden Handlungsbedarf, um die Apotheken rechtzeitig an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Foto: Gematik
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Totgesagte leben länger: Kommunikationschef des Softwareherstellers Compugroup, Oliver Bruzek, will vom endgültigen Scheitern des Milliardenprojekts eGK nichts hören. Compugroup liefert die Konnektoren. Foto: Compugroup
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Compugroup ist derzeit der einzige Anbieter, der einen offiziell zugelassenen Konnektor verkaufen darf. Foto: Compugroup
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Und soll das Ganze funktionieren. Grafik: Compugroup
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Mit einem eigenen Netzwerk wollen die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) die Digitalisierung im Gesundheitswesen rascher vorranbringen.
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„Das AOK-Gesundheitsnetzwerk besteht im Kern aus einer digitalen Akte. Diese solle die verschiedenen Leistungserbringer über die ambulanten und stationären Sektorengrenzen hinweg miteinander vernetzen“, so Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die AOK haben eine Patientenakte fertig. Foto: AOK
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Schwarzbuch: Der Steuerzahlerbund kritisiert die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als „skandalöses Beispiel“ für Verschwendung öffentlicher Gelder. Überdies sei die Technik uralt. Foto: KKH
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In Sachen elektronischer Gesundheitskarte gibt es noch viel Nachholbedarf. Läuft alles, soll auch die elektronische Patientenakte rasch etabliert werden. Auf seiner Sommerreise stellte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) noch einmal klar, dass es sich dabei nicht um eine einheitliche Patientenakte handeln wird. Foto: Chris Beck/pixelio.de
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht die eGK entgegen Medienberichten nicht vor dem Aus. Foto: BMG
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Auf seiner Sommerreise stellte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) noch einmal klar, dass es sich dabei nicht um eine einheitliche Patientenakte handeln wird. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Zur Umsetzung der elektronischen Patientenakte fordern die Gesundheitsminister der Länder ein Beschleunigungsgesetz. Die Praxis habe gezeigt, dass ein weiteres E-Health-Gesetz erforderlich ist, um den Prozess der Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben, heißt es in einem Antrag zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Anfang Mai. Die Ressortchefs sehen dabei auch „dringenden Handlungsbedarf“ bei den Apotheken und fordern einen alles umfassenden elektronischen Medikationsplan.
Der Schwerpunkt des zweiten E-Health-Gesetzes soll sich aus Sicht der Länder auf die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) konzentrieren. Das sei die „mit Abstand komplexeste, aber auch nachhaltigste Anwendung“. Die Ländergesundheitsminister sehen dabei sieben wichtige Aufgaben für den Gesetzgeber.
Jeder Patient müsse jederzeit die Möglichkeit haben, seine Patientenakte komplett einzusehen. Dafür soll kein Arzt- oder anderer Kontakt erforderlich sein. Patienten müssten ihre Gesundheitsakte „eigenständig an jedem Ort und mit jedem Endgerät“ unter Wahrung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit einsehen können. Die bisherige Regelung sieht vor, dass der Patient seine Akte nur gemeinsam mit dem Arzt einsehen kann.
Grundsätzlich müsse für die Patientenakte das Grundrecht auf informationeller Selbstbestimmung des Patienten gelten. Er behalte die grundlegende Hoheit über Art und Umfang der Datennutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärzte und andere Heilberufe. Zugriffen auf seine Daten müsse der Patient zustimmen. Dies sei erforderlich, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Patienten sowie den behandelnden Ärzten und anderen Heilberufen, auch in der Pflege, sicherzustellen: „Nur wenn Daten wirklich geschützt und sicher sind, kann Vertrauen nachhaltig entstehen.“ In diesem Kontext müsse „unbedingt verbindlich geklärt“ werden, auf welche Anwendungen die Angehörigen nicht-approbierter Gesundheitsberufe zukünftig zugreifen könnten und wie die Telematikinfrastruktur durch diese Berufsgruppen aktiv genutzt werden könne.
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