Apothekenhonorar

Becker will Notdienstpauschale aufteilen

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Berlin -

Noch immer gibt es in Sachen Notdienstpauschale keine Lösung: Weiterhin versucht das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe an der pauschalen Vergütung der Nacht- und Notdienste gesetzlich zu beteiligen. Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), hat der Politik nun einen Vorschlag gemacht: Demnach sollen per Gesetz nur die Krankenkassen zur Zahlung der Pauschale verpflichtet werden. Mit den Privatversicherern, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge könnten Verträge abgeschlossen werden.

Der erste Entwurf des BMG war am Bundesinnenministerium (BMI) gescheitert. Das Ressort von Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte insbesondere die Finanzierungsbasis der Pauschale kritisiert. Das BMI war allerdings auch generell nicht von der Notwendigkeit überzeugt und hatte darauf hingewiesen, dass auch andere Berufsgruppen eine solche Pauschale verlangen könnten, wenn die Apotheker sie bekämen.

DAV-Chef Fritz Becker hat in den letzten Wochen daher erste Gespräche mit Gesundheitspolitikern geführt, um ihnen seinen Vorschlag zu präsentieren. „Man könnte die Bereiche der GKV und PKV einfach trennen. Die Krankenkassen haben einen Marktanteil von etwa 89 Prozent. Diesen Anteil könnte man von den zugesagten 120 Millionen abziehen und nur dafür eine gesetzliche Regelung finden“, so Becker.

Den Rest der 120 Millionen Euro will Becker dann aus Verträgen mit den Privatversicherern, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge generieren: „Der DAV müsste dazu einen Rahmenvertrag mit dem PKV-Verband abschließen, dem wiederum alle einzelnen Versicherungsunternehmen beitreten müssten“, erklärt der DAV-Chef.

Sein Konzept habe er inzwischen verschiedenen Gesundheitspolitikern vorgestellt. „Aus der Politik hören wir derzeit aber immer wieder, dass man noch selbst eine Lösung anstrebe“, so Becker.

Beckers Vorschlag könnte auch zeitliche Vorteile mit sich bringen: Würden nur die Kassen gesetzlich zur Zahlung der Notdienstpauschale verpflichtet, wäre eine Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates denkbar. Sobald die Beihilfe mit einbezogen wird, muss das Papier von den Bundesländern durchgewinkt werden. Und bis zum Abschluss dieser Legislaturperiode bleiben nicht mehr allzu viele Termine in der Länderkammer.

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