Krankenkassen

DAK bangt um Zusatzbeitrag

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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) befürchtet nach dem gestrigen Urteil des Sozialgerichts Berlin offenbar, dass Versicherte ihre Zusatzbeiträge nicht mehr bezahlen. Laut Gericht hatte die Kasse bei der Ankündigung der Beiträge nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht verwiesen. Die Kasse beeilte sich zu betonen, dass es sich bei der erstinstanzlichen Entscheidung nicht um ein Grundsatzurteil handele.

Tatsächlich hatte das Sozialgericht sich in seiner eigenen Bekanntmachung unter dem Titel „Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam“ recht weit aus dem Fenster gelehnt: Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung bestehe keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen, so das Gericht.

Die DAK ist empört: „Diese Aussage entspricht einfach nicht den Tatsachen“, sagte ein Sprecher. Das Urteil sei nicht rechtskräftig und auch nicht auf andere Versicherte zu übertragen. In dem Verfahren hätten lediglich drei Versicherte gegen die Zusatzbeiträge geklagt. Zudem sei die Informationspraxis der Kasse zum Kündigungsrecht von anderen Gerichten bestätigt worden. Nach dieser Klarstellung hofft die Kasse jetzt, dass die Zahlungsmoral der rund 5,8 Millionen Versicherten nicht leidet.

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