„Entwurf aus der Feder der AOK“

BVDAK warnt vor Anti-Apothekengesetz

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Berlin -

Der Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinG) wurde vorerst kassiert, doch hinter den Kulissen wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter an einem Sparpaket für den Apotheken- und Arzneimittelbereich gearbeitet. Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK), Dr. Stefan Hartmann, macht sich keine Illusionen: Weil die Finanzierung ab 2023 nicht gesichert sei, müsse mit Maßnahmen zur Stabilisierung des GKV-Etats gerechnet werden. Was zuletzt auf dem Tisch gelegen habe, sei aber in Teilen ein „Anti-Apothekengesetz“.

Einsparungen von geplant – nicht gerechnet – 170 Millionen Euro könnten die Apotheken im Durchschnitt 12.500 Euro pro Jahr kosten. Doch so weit sei es noch nicht. Der Vorschlag komme aus „der Tiefe des Lauterbach-Ministeriums“ und sei nicht mit dem Finanzressort abgestimmt, weiß Hartmann zu berichten. Also noch Hoffnung für die Apotheken?

Den Gesetzesvorschlag habe man nach dem Ausscheiden von Jens Spahn, der den Bundeszuschuss für die GKV mehrfach erhöht habe, erwarten können. Federführend für den Gesinnungswechsel contra Apotheken und Industrie ist laut Hartmann die AOK-Vorsitzende Carola Reimann. „Sie begrüßte es ausdrücklich, dass die Preis- und Ausgabenspirale im Arzneimittelbereich wieder etwas zurückgedreht werden solle. Das alles diene der GKV-Beitragsstabilität.“

Für den BVDAK unterliegt das Gesundheitsministerium bei seinen „Berechnungen“ einem Grundfehler: „Die Versorgung der Bevölkerung in zwei Corona-Jahren haben zwar im Durchschnitt zu etwas höheren Umsätzen beigetragen, aber vor allem die Kosten im Personalbereich führen zu weiterhin sinkenden Margen, um überall eine leistungsfähige Struktur der Versorgung zu sichern.“ Es sei deshalb auch unbegründet, wenn die AOK-Vorsitzende vom „Kostentreiber Apotheke“ spreche.

Nun erhofft sich der BVDAK massive Unterstützung vom Finanzministerium, wo die „Lauterbach-/AOK-Pläne“ Verwunderung ausgelöst hätten. Der Finanzplan für das Gesundheitsressort umfasse im kommenden Jahr Ausgaben von 19,1 Milliarden Euro. Das sind zwar 300 Millionen mehr als in der früheren Finanzplanung, aber 33,5 Milliarden Euro weniger als 2022. Eine Erhöhung des Bundeszuschusses, der regulär 14,5 Milliarden Euro im Jahr beträgt, sei für 2023 insofern nicht beabsichtigt. „Die von Jens Spahn vollzogene Verdoppelung des Bundeszuschusses wird es mit Finanzminister Lindner wohl nicht geben“, so Hartmann. Die Einsparpflicht sei deshalb viel eher bei den Verwaltungskosten der GKV und im Krankenhaussektor zu realisieren.

„Die Empörung über Lauterbachs Entwurf aus der Feder der AOK ist in den Kooperationen und ihren Apotheken massiv hörbar. Statt einer Kompensation für die Corona-Mehrarbeit der Apothekenteams hinterlässt die geplante Einsparung eine völlig verstörte Apothekerschaft“, so Hartmann. „Die geplante Kappung der Apothekenverträge wird mittelfristig zu weiteren Betriebsschließungen führen.“

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