Bundestag

Opposition will öffentlich verhandeln

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Berlin -

Kungelei und Entscheidungen im Hinterzimmer – die Opposition will die Politik von diesem Vorwurf befreien und den Bundestag transparenter machen: Sitzungen der Fachausschüsse sollten künftig grundsätzlich öffentlich sein, fordern die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Im gemeinsamen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es: „Die Öffentlichkeit ist hergestellt, wenn der Presse und sonstigen Zuhörerinnen und Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt gestattet wird.“ Öffentliche Sitzungen sollen zudem als Livestream im Internet übertragen werden.

Nur wenn bestimmte Geheimhaltungsbedürfnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner das Interesse an der öffentlichen Beratung überwiegen, soll der Ausschuss laut Vorlage die Öffentlichkeit „für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben“ ausschließen.

Linke und Grüne wollen auch die Dokumente zugänglicher machen: Protokolle öffentlicher Sitzungen und die „zugänglichen Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen sowie alle Ausschussdrucksachen und sonstigen Beratungsunterlagen, die keine Verschlusssachen im Sinne der Geheimschutzordnung sind“, sollten zeitnah im Internet veröffentlicht werden, heißt es.

In der Begründung verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass der Bundestag öffentlich verhandele, während die Beratungen seiner Ausschüsse bisher grundsätzlich nicht öffentlich seien. Von der seit 1969 geltenden Möglichkeit, Ausschusssitzungen im Einzelfall öffentlich durchzuführen, werde nur selten Gebrauch gemacht. Dies könne „aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des gesamten demokratischen Prozesses nicht hingenommen werden“, so die Opposition.

Die für Apotheker entscheidenden Gesetze werden fast immer im Gesundheitsausschuss besprochen. Der tagt immer mittwochs in Sitzungswochen des Bundestags. Meist am Vortag treffen sich die Obleute der Fraktionen zur Vorbesprechung.

Im Gesundheitsausschuss stellt die Union derzeit 18 der 37 Mitglieder, der Koalitionspartner SPD elf, Linke und Grüne je vier. Jedes Mitglied hat außerdem einen Stellvertreter. Vorsitzender des Ausschusses ist der SPD-Abgeordnete Dr. Edgar Franke, sein Stellvertreter Rudolf Henke (CDU).

Der Ausschuss gibt am Ende seiner Beratung eine Beschlussempfehlung samt Bericht an das Plenum des Bundestags. Da die Regierungsfraktionen auch in den Ausschüssen die Mehrheit haben, ist die Beschlussempfehlung – Annahme oder Ablehnung des Antrags – regelmäßig im Sinne der Koalition. Der Bericht enthält die Vorlagen, den Verfahrensablauf, die Änderungen des Ausschusses, die Fraktionsmeinungen sowie die einzelnen Abstimmungsergebnisse.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden insgesamt 178 Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen und EU-Vorlagen vom Plenum des Bundestages zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Der Gesundheitsausschuss kann von den zuständigen Ministerien – zumeist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – zu den relevanten Themen Berichte anfragen. Außerdem kann der Ausschuss Fachleute aus der Wissenschaft, der Selbstverwaltung oder von Verbänden zu nicht öffentlichen Expertengesprächen oder zu öffentlichen Anhörungen einladen.

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