Bundesrechnungshof kritisiert Spahns „Gießkanne“

„Deutliche Überkompensation“ zugunsten der Apotheken

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Berlin -

Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Geldverschwendung vor. Mehrere Medien verweisen auf einen 42-seitigen Prüfbericht der Behörde. Es geht um die Verteilung von FFP2-Masken, die Unterstützung von Kliniken und die Schaffung neuer Intensivbetten.

Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) kritisiert der BRH unter anderem die Höhe der Vergütung für Apotheken bei der Verteilung der Schutzmasken. Sowohl die anfänglich gezahlten 6 Euro pro Maske als auch der in der zweiten Tranche reduzierte Betrag von 3,90 seien überzogen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe „keine nachvollziehbare Begründung“ für diese Preise vorgelegt, zitiert die SZ aus dem Bericht. So habe das Ministerium Ende November 2020 selbst ermittelt, dass Masken zu einem Preis von durchschnittlich 1,62 Euro erhältlich gewesen seien.

Die Vergütung sei eine „deutliche Überkompensation zu Gunsten der Apotheken“ gewesen, zitiert die SZ weiter und kommt selbst zu dem Schluss: „Der BRH ist der Auffassung, dass Spahn Geldgeschenke an die Apotheken verteilt hat.“ Nach Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung wurden insgesamt knapp 2,1 Milliarden Euro ausgeschüttet. Der Rechnungshof fordere deshalb vom Ministerium, „bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“.

Der zweite Kritikpunkt sind laut Bericht die Zahlungen an Krankenhäuser und speziell die Anreize für die Schaffung neuer Intensivbetten. Die Krankenkassen hätten im Jahr 2020 schon 1,3 Milliarden Euro mehr überwiesen als im Vorjahr. Zusätzlich hätten die Kliniken 10,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln als Ausgleich für wegen der Pandemie verschobene oder ausgesetzte Eingriffe erhalten. Das seien „Unterstützungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip“, die künftig vermieden werden müssten, so der BRH.

Und schließlich bemängeln die Prüfer laut SZ die Schaffung neuer Intensivbetten. Von März bis September 2020 habe der Bund jedes neue Intensivbett mit 50.000 Euro zusätzlich finanziert – Gesamtausgaben von knapp 700 Millionen Euro. Eigentlich müsste es damit 13.700 neue Intensivbetten geben, „ein solcher Kapazitätszuwachs ist aus den vorliegenden Statistiken indes nicht abzulesen“, so die Prüfer. Das BMG habe darauf verwiesen, dass es für Intensivbetten „bis Frühjahr 2020 keine einheitliche Definition existiert“ habe.

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