Krankenkassen

BRH: Kassen brauchen zu viel Platz

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Berlin -

2013 bezieht der GKV-Spitzenverband eine neue Bürofläche in Berlin-Mitte: 16.000 Quadratmeter stehen den rund 200 Angestellten des Kassenverbandes dann zur Verfügung – rein rechnerisch sind das 80 Quadratmeter pro Mitarbeiter. Das könnte dem Bundesrechnungshof (BRH) gar nicht gefallen: In ihrem aktuellen Jahresbericht kritisiert die Finanzkontrollbehörde die Büroflächen einzelner Kassen. Auch bei Fusionen handeln viele Kassen aus Sicht des BRH unwirtschaftlich.

 

Der BRH hatte stichprobenweise Mietverträge der Kassen geprüft. Dabei ist den Kontrolleuren aufgefallen, dass die Kassen zu viel, zu teuer und zu lange mieten. In einem Fall habe eine Kasse 32.000 Quadratmeter angemietet, aber nur rund 13.500 Quadratmeter genutzt. Trotz Untervermietung sei der Kasse ein Minus von 6 Millionen Euro entstanden.

Auch mit Kassenfusionen geht der BRH hart ins Gericht: „Die Aufsichtsbehörden haben Krankenkassen Fusionen genehmigt, ohne dass die wirtschaftlichen Folgen transparent waren“, heißt es. Stichproben hätten gezeigt, dass nach Zusammenschlüssen oft keine wirtschaftlichere und leistungsfähigere neue Krankenkasse entstanden sei. Beispiel Rabattverträge: In einem Fall konnten die Arzneimittelausgaben von 100 Millionen Euro durch die Fusion nur um 65.000 Euro verringert werden. Selbst wenn es nach Zusammenschlüssen zu Einsparungen kam, stiegen in fast allen Fällen die Verwaltungsausgaben um bis zu 18 Prozent an.

Ein weiterer Kostenpunkt sind die Vorstandsgehälter: Bei der Hälfte der untersuchten Fusionen sei die Vergütung des Vorstandes um 25 Prozent angestiegen. Wenn es fusionsbedingte Kündigungen gab, wurden Abfindungen in Millionenhöhe gezahlt.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll Fusionen in Zukunft nur zulassen, wenn beide Kassen nachweisen, dass eine wirtschaftliche neue Kasse entsteht. Der BRH fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, ein entsprechendes Gesetz zu schaffen. Auch in Sachen Immobilien muss das BVA aus Sicht der Kontrolleure härter durchgreifen: Nur ausnahmsweise seien Kassen der Bitte gefolgt, dem BVA zu unterzeichnende Mietverträge vorzulegen. Krankenkassen müssten gesetzlich verpflichtet werden, der Aufsichtsbehörde Mietvertragsentwürfe zu übermitteln.

 

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