Zwei Jahre ist es her, dass das Bundeskartellamt wegen eines vermeintlichen Boykottaufrufs gegen mehrere Apothekerverbände und Privatpersonen Bußgelder über insgesamt 1,2 Millionen Euro verhängt hat. Bis heute sind die Bescheide nicht rechtskräftig, weil alle Beschuldigten Widerspruch eingelegt haben. Das Kartellamt hat die Sache noch nicht der Staatsanwaltschaft übergeben. Solange geht die Vorverurteilung der Apotheker weiter.
Heute hat das Kartellamt seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgelegt. Darin erwähnt wird auch der vermeintliche Boykottaufruf gegen den Großhändler Gehe im Zusammenhang mit der DocMorris-Übernahme durch den Mutterkonzern Celesio. Das Kartellamt hatte die Strafen im Juli 2009 verhängt.
Dazu schreibt das Kartellamt in seinem Bericht: „Zwar bleibt es Verbänden unbenommen, sich auch in Verbandspublikationen kritisch zu standespolitisch wichtigen Themen zu äußern. Die Grenzen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sind jedoch überschritten, wenn es zu kartellrechtswidrigen Boykottaufrufen kommt.“
Allerdings vergisst das Kartellamt zu erwähnen, dass die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig sind. Einem Sprecher der Behörde zufolge handelt es sich dabei um einen redaktionellen Fehler, nicht um ein Statement der Behörde.
Nach den Beschwerden der Beschuldigten befinde man sich jetzt im Zwischenverfahren, sagte der Sprecher. Das Kartellamt kann den Beschwerden entweder stattgeben und die Bußgeldbescheide aufheben. Damit wäre der Fall erledigt und die Apotheker entlastet.
Hält das Kartellamt dagegen an seiner Einschätzung fest, muss die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Wann man sich in Bonn für den einen oder den anderen Weg entscheidet, steht dem Sprecher zufolge noch nicht fest. Derzeit würden weitere Schriftsätze ausgetauscht.
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