Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) sollen Homöopathie und anthroposophische Medizin als freiwillige Leistungen in der GKV gestrichen werden. Das sei „eine teure Fehlentscheidung zu Lasten von Patientinnen und Patienten!“, heißt es in einem offenen Brief. Unter den knapp 100 Unterzeichnern finden sich auch prominente Namen aus der Politik.
„Homöopathie und Anthroposophische Medizin werden in Deutschland verantwortungsvoll im Sinne der integrativen Medizin von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten eingesetzt – ergänzend in Situationen, in denen keine oder nicht ausreichende schulmedizinische Therapieoptionen existieren: Mehrfacherkrankungen, geriatrische Patientinnen und Patienten, Kinder und Jugendliche sowie Frauengesundheit“, heißt es in dem offenen Brief auf der Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger würde diesen „therapeutischen Ansatz“ schätzen und davon profitieren.
Der Offene Brief sei eine Initiative von „Prominenten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zum Erhalt der Homöopathie und Anthroposophischen Medizin in der GKV“. Unter den Unterzeichnern finden sich auch bekannte Politiker. So gehören der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der ehemalige Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), der ehemalige bayrische Staatsminister Thomas Goppel (CSU) und der Mitgründer der Grünen Lukas Beckmann (Grüne) zu den Unterzeichnern. Auch der ehemalige baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und der ehemalige Staatssekretär Dr. Edgar Franke (SPD), haben den Brief unterzeichnet.
„In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Gesetzgeber eine bestimmte Therapierichtung, zumal diese erwiesenermaßen sowohl unter medizinischen als auch ökonomischen Gründen sehr positiv zu beurteilen ist, nicht mit einem Erstattungsverbot belegen“, kommentiert Schily. „Ich setze mich für den Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin ein, weil integrative Medizin für die medizinische Versorgung in Deutschland wichtig ist“, erklärt Dreyer.
Auch aus der Wissenschaft gebe es Unterstützung für die Forderung. So erklärte Professor Dr. David Martin, Fakultät für Gesundheit, Institut für Integrative Medizin, Universität Witten/Herdecke: „Ich setze mich für den Erhalt von Homöopathie und anthroposophischer Medizin als freiwillige Leistungen der Krankenkassen ein, weil ich die positive Wirksamkeit an Patientinnen und Patienten erlebe und weil sich die Schweiz nach einem mehrjährigen Evaluierungsprozess für die Erstattungsfähigkeit ausgesprochen hat – und damit Geld spart.“
Die Streichung würde am Ende kein Geld sparen, sondern Geld kosten, da so der Kauf von teureren anderen Medikamenten, ohne bessere Behandlungsergebnisse forciert werde, so die Argumentation in dem Schreiben. Das würden auch Studien wie die Securvita-Studie belegen. Außerdem würden Meta-Analysen belegen, dass Homöopathie eine spezifische Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus zeige. Zudem wird auf eine Umfrage hingewiesen, nach der rund 57 Prozent der Deutschen Homöopathie schon einmal genutzt hätten und nur 9 Prozent erklärten, sie sei unwirksam. Auch mit Blick auf die Versorgung von Kindern sei eine Streichung unethisch.
„Wer eine evidenzbasierte Medizin fordert, muss verhindern, dass der Staat in eine laufende wissenschaftliche Diskussion eingreift und sie rein politisch und nicht wissenschaftlich entscheidet.“ Mit dem BStabG würde in den freien Wettbewerb der Krankenkassen eingegriffen. Auch die WHO würde darüber hinaus die strukturierte, fachübergreifende und evidenzbasierte Integration traditioneller und komplementärer Medizinsysteme in nationale Gesundheitssysteme fordern.
Der Offene Brief sei heute an Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD sowie an alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags übermittelt worden.
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