Versandapotheken

Bayern-SPD: Kassen sollen Rx-Boni boykottieren

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Berlin -

In Bayern wagt eine Arbeitsgruppe der SPD einen neuen Vorstoß, um einen Kompromiss im Streit um das Rx-Versandverbot zu ermöglichen. Die „Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen“ (ASG) zielt dabei auf die Krankenkassen ab: Sie sollen Rezepte von DocMorris & Co. künftig nicht mehr erstatten dürfen, wenn bei diesen Boni gewährt wurden.

In einem einstimmig verabschiedeten Antrag, der auf eine Initiative des oberpfälzischen Apothekers Christian Mörtl zurückgeht, fordert die Bayern-SPD eine Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB V). Darin soll den Kassen verboten werden, Rezepte zu erstatten, wenn sich die Apotheke nicht an die deutschen Preisvorschriften hält: Konkret soll den Kassen untersagt werden, „Rezepte von Vertragspartnern, die sich nicht an die bestehenden Regelungen halten, zu erstatten“.

Neben dem einheitlichen Apothekenabgabepreis soll so auch die Einhaltung von Sachleistungsprinzip sowie Werbe- und Zugabeverbot gewährleistet bleiben. Wer sich auf „irreguläre Weise“ in Deutschland Vorteile verschaffe, „kann und muss aber als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden“, heißt es im Antrag. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Patienten mit Rabatten belohnt werden sollten, die sich aus der Solidargemeinschaft verabschiedeten, oder gar ohnedies zuzahlungsbefreite Patienten noch zusätzlich Boni bei ausländischen Versendern erhalten sollten.

In der Begründung heißt es, dass „ein simples Verbot des Versandhandels“, wie es Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) fordern, „rechtlich nicht möglich“ sei, da der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland generell erlaubt sei. Die Vorschläge der Union würden deshalb spätestens bei der europäischen Notifizierungskommission scheitern „und so letztendlich mehr schaden als nutzen.“

Ähnliche Vorschläge gab es auch schon von Juristen. Im Auftrag mehrerer Apotheker hatte das Steuerbüro Hönig & Partner aus Leipzig den GKV-Spitzenverband bereits im vergangenen November aufgefordert, DocMorris & Co. vom Rahmenvertrag auszuschließen. Weil die Antwort zunächst alles andere als zufriedenstellend war, wurden im März Beweise nachgereicht. DocMorris musste das Modell daraufhin umstellen und die Boni ausweisen.

Auch der Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joachim Wüst von der Kölner Kanzlei PNHR Dr. Pelka und Sozien forderte Ende vergangenen Jahres, dass die Kassen Versandapotheken, die Rx-Boni gewähren, von ihrer Versorgung ausschließen sollen. Auch Wüst hält nicht viel vom Rx-Versandverbot und setzt stattdessen auf den Rahmenvertrag.

Ein weiteres Konzept legte der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) vor: Er forderte ebenfalls Ende vergangenen Jahres eine Ergänzung im Arzneimittelgesetz (AMG). Demnach seien auf Arzneimittel bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU die Vorschriften über den einheitlichen Abgabepreis auf Hersteller- und Apothekenstufe anzuwenden, „wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die betreffenden Arzneimittel allein zum Zwecke ihrer Wiedereinfuhr ausgeführt worden sind, um damit diese Vorschriften zu umgehen“.

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