Grippeimpfstoffe

Apotheker lassen Rabattvertrag prüfen

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Berlin -

Während die aktuelle Grippewelle in vollem Gang ist, laufen die Vorbereitungen für die nächste Saison. In vielen Bundesländern wurden die Grippeimpfstoffe bereits ausgeschrieben. Baden-Württemberg ist schon einen Schritt weiter: Die AOK hatte die Zuschläge für 2013 bis 2015 bereits im vergangenen Jahr an die Rabattpartner Abbott (Influvac) und Sanofi Pasteur (Mutagrip) vergeben, sechs weitere Impfstoffe wurden ebenfalls vergeben. Ob die Rabattvereinbarungen im kommenden Winter noch bestehen, ist allerdings offen: Der Apothekerverband lässt derzeit juristisch prüfen, ob der Austausch von Grippeimpfstoffen überhaupt erlaubt ist.

Seit September gibt es in Baden-Württemberg eine Schutzimpfungsvereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen. Darin ist geregelt, dass nur noch rabattierte Impfstoffe verwendet werden dürfen. Statt einer namentlichen Verordnung sollen die Ärzte lediglich „Impfstoff gegen ...“ verschreiben. In den Apotheken soll dann das passende Rabattpräparat abgegeben werden.

Rabattverträge gibt es seit Januar für die Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln (Priorix), Meningokokken C (Menjugate und NesVac-C), Varizellen (Varilrix), die Vierfachimpfung gegen Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Boostrix Polio) und die Fünffachimpfung gegen Diphtherie, Haemophilus influenzae b, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Infanrix-IPV+Hib).

Die Verträge über die Impfstoffe gegen die saisonale Grippe treten erst im Juli in Kraft, die über FSME-Impfstoffe (Encepur und FSME-Immun) im August.

Die Vereinbarung zwischen Ärzten und Kassen habe zu einer hohen

Verunsicherung der baden-württembergischen Apotheken geführt. So seien

die Rabattverträge noch nicht in der Software abgebildet. Die

Apotheker müssten derzeit mit Plakaten arbeiten, um den einzelnen

Regionen und Krankenkassen den richtigen Impfstoff zuzuordnen,

kritisiert der Sprecher.

Bei Fehlern liege das wirtschaftliche Risiko allein bei den Apothekern – obwohl diese keine Vereinbarung mit den Kassen geschlossen hätten, moniert der Verband von DAV-Chef Fritz Becker. Die Verhandlungen für einen solchen Vertrag seien im vergangenen Herbst an der Diskussion über die Gratifizierung der Apotheken gescheitert, so ein Sprecher. Die Ärzte erhielten hingegen 6 Prozent mehr Honorar für den Mehraufwand bei der Verschreibung von Impfstoffen.

Dass es keinen gesonderten Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken gibt, bringt dem Verbandssprecher zufolge massive rechtliche Probleme: Denn nach der Auffassung des Verbands sind Impfstoffe nicht generisch und unterliegen daher auch nicht der Austauschpflicht. Man habe daher den Mitgliedern empfohlen, generische Verordnungen vom Arzt in namentliche Verordnungen ändern zu lassen.

Das stößt bei den Ärzten und den Krankenkassen auf Kritik: In einem Schreiben seien die Apotheker in der vergangenen Woche dazu aufgefordert worden, sich mit den Gegebenheiten zu arrangieren, sagt eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit. Darin werben die Partner um Verständnis bei bei Apotheken.

Der Apothekerverband habe grundsätzlich nichts gegen den Austausch von Grippeimpfstoffen, betont der Sprecher. Aber es müsse rechtlich klare Vorgaben geben, auf deren Grundlage die Apotheker agieren könnten. Andernfalls würden durch die Vereinbarung zwischen Ärzten und Kassen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung unterlaufen. Diese Versorgungssituation soll nun juristisch geprüft werden.

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