EU-Richtlinie

Ausländer sollen Apotheken gründen dürfen

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Eigentlich kennt die EU-Kommission keine Zurückhaltung, wenn es um das Thema Binnenmarkt für Apotheken(ketten) geht. Dass Apotheker aus dem europäischen Ausland in Deutschland keine Apotheken neu eröffnen dürfen, sieht man in Brüssel kritisch. Doch das Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens lässt sich diesmal nicht nutzen, denn die Schutzklausel ist in der sogenannten Berufsqualifikationsrichtlinie ausdrücklich erlaubt. Jetzt will die Generaldirektion Binnenmarkt die Richtlinie überarbeiten - und die Ausnahme kippen.

Approbierte aus anderen EU-Staaten dürfen in Deutschland derzeit nur Apotheken übernehmen, die mindestens drei Jahre alt sind. Dies stimmt laut Kommission nicht mit dem allgemeinen Grundsatz der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen überein und stellt eine Diskriminierung von Apothekern in der EU dar. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Brüsseler Behörde die Streichung der Klausel in das Grünbuch übernommen, mit dem die Richtlinie überarbeitet werden soll.

Bei der ABDA stößt die Forderung auf Widerstand. Die derzeit geltende „3-Jahres-Klausel“ diene als Korrektiv für die im europäischen Vergleich äußerst liberale Niederlassungsfreiheit in Deutschland, heißt es in einer Stellungnahme. Die Beschränkung sollte „angesichts der denkbaren weitreichenden praktischen Auswirkungen - zu denen nicht einmal eine rudimentäre Folgenabschätzung vorliegt - nicht vorschnell geopfert werden“. Eine Abschaffung der Klausel unter Vorbehalt sei aufgrund des Bestandsschutzes für die dann neu eröffneten Apotheken ebenfalls ungeeignet.

In der ersten Fassung der Richtlinie von 1985 war die Klausel damit gerechtfertigt worden, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Niederlassungsbeschränkungen bestünden und dass es daher zu früh sei vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten „die Auswirkungen der Anerkennung [...] auf die Ausübung der Tätigkeit des Apothekers als Inhaber einer seit weniger als drei Jahren der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheke ausdehnen müssen“. Allerdings wurden Kommission und Rat aufgefordert, das Problem später erneut zu prüfen.


Weiter sieht die Vorlage der EU-Kommission die Einführung eines Berufsausweises für Apotheker vor. Hier drängt die ABDA auf eine „relativ simple Lösung“: Die Kosten-Nutzen-Relation solle „kritisch im Auge behalten werden“..Zudem werde für Apotheker wegen der geringen Migrationszahlen kein zwingender Bedarf für einen Berufsausweis gesehen.

Kritisch sieht die ABDA auch die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsteilen: Rechtliche Grundlagen, aber auch praktische Aspekte der Ausbildung könnten sich zwischen den Mitgliedstaaten durchaus gravierend unterscheiden - die ABDA warnt vor einer „gestückelten Ausbildung“, deren Bestandteile nicht in ein sinnvolles Gesamtbild passten.

Auch die Weitergabe von Informationen über Apotheker, gegen die Sanktionen verhängt wurden und die ihr Land daher verlassen, stößt bei der ABDA auf Kritik: Eine Vorwarnung an andere Mitgliedstaaten komme nur bei schwerwiegenden Fällen wie Entzug der Berufszulassung oder festgestellten Fälschungen in Betracht. Zudem müsse bei laufenden Verfahren die Unschuldsvermutung beachtet werden. Eine „Schrotschusslösung“, nach der grundsätzlich alle Mitgliedstaaten gewarnt würden, lehnt die ABDA ab.

Unterstützung gibt es aus der Jägerstraße dagegen unter anderem für die geplante Möglichkeit, Sprachprüfungen für Apotheker aus anderen EU-Staaten einzuführen. Die EU-Kommission will bis Ende 2011 einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie vorlegen.

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