Apothekenhonorar

Notdienstpauschale soll evaluiert werden

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Berlin -

Am morgigen Mittwoch wird das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) erstmals vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats beraten. Mehrere Länder hatten angekündigt, Änderungsanträge einbringen zu wollen. Am vehementesten hatte Rheinland-Pfalz das ANSG kritisiert, scheint nun aber zurückzurudern. Das Land hat zwar einen Antrag vorgelegt. Dieser sieht allerdings lediglich vor, das Gesetz nach einem Jahr zu evaluieren.

Das Land vom Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer hatte die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) als „bürokratisch und praxisfern“ bezeichnet. Und weiter sagte eine Sprecherin: „Wir haben Zweifel, dass der DAV die optimale Instanz zur Fondsverwaltung ist.“

Rheinland-Pfalz hatte sich zudem eine frühere Absprache mit den Ländern gewünscht. Insgesamt hatte sich das Land auch eine stärkere Einbeziehung der Apothekerkammern gewünscht.

Von der heftigen Kritik ist nicht viel übrig geblieben. In dem Änderungsantrag heißt es, dass der Bundesrat das Vorhaben der Regierung grundsätzlich begrüße. Man wolle lediglich sicherstellen, dass die Finanzhilfen die Apotheken auch zeitnah erreichen. „Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes […] über die Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu berichten.“

Als Begründung führt Rheinland-Pfalz an, dass mit dem System der Notdienstpauschale und dem dazugehörigen Fonds noch keine Erfahrungen vorlägen. „Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, nach 12 Monaten die Wirksamkeit dieses Verfahrens zu prüfen und darüber dem Bundesrat zu berichten. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne eines lernenden Systems zeitnah mögliche Nachbesserungen vorgenommen werden können.“

Der Gesundheitsausschuss muss über diesen Antrag in seiner Sitzung abstimmen. Derzeit ist noch unklar, ob es weitere Anträge gibt. Auffällig war, dass die Stadtstaaten Berlin und Hamburg das ANSG kritisiert hatten. Auch Hessen hatte Änderungsbedarf angemeldet.

Weil das ANSG nicht zustimmungspflichtig ist, können die Länder höchstens den Vermittlungsausschuss anrufen. Dass sich dafür eine Mehrheit findet, ist jedoch zu bezweifeln. Die Chancen, dass das ANSG den Gesundheitsausschuss des Bundesrates und später das Plenum ohne große Änderungen übersteht, stehen also sehr gut.

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