Apothekenhonorar

Notdienstpauschale kommt ins Kabinett

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Berlin -

Die Notdienstpauschale hat eine weitere Hürde genommen: Dem Vernehmen nach haben die Verfassungsressorts dem neuen Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugestimmt. Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett besprochen werden.

In der vergangenen Woche hatte das BMG einen Entwurf zum ANSG vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der Notdienst-Fonds etabliert werden, aus dem die Apotheker die Pauschale erhalten. Das Gesetz regelt auch die Beteiligung des Selbstzahler-Anteils der Apotheken über die Abrechnungsstelle ZESAR und den Deutschen Apothekerverband (DAV).

Dem Vernehmen nach ist inzwischen auch klar, dass die geplante Erhöhung des Fixhonorars ebenfalls mit dem ANSG geregelt werden soll. Ursprünglich hatte es geheißen, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Extra-Verordnung zur Anpassung des Fixums erlässt.

Das Ressort von Philipp Rösler (FDP) soll zum ANSG aber einfach einen Paragraphen beisteuern, mit dem die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung gesetzlich geregelt wird.

Das gesamte Gesetz soll am Montag auf die Tagesordnung der Kabinettsrunde gesetzt werden. Am Mittwoch soll das ANSG von allen Ministern abgenickt werden. Dass das ANSG in der Ministerrunde landet, war zuletzt nicht klar: Ulrike Flach (FDP), Staatssekretärin im BMG, hatte im Gesundheitsausschuss verlauten lassen, dass es insbesondere in der Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium (BMI) noch einige offene Punkte gebe.

Stimmt das Kabinett dem ANSG zu, ist die Koalition im Zeitplan: Anschließend würde das Gesetz in Bundestag und Bundesrat besprochen werden, um möglicherweise Mitte des Jahres in Kraft treten zu können.

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