Ärztetag

Ärzte: Nachbesserungen am Anti-Korruptionsgesetz

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Berlin -

Das neue Anti-Korruptionsgesetz der Bundesregierung, die geplante Präventionskonferenz und die Vergütung der ambulanten Palliativersorgung bestimmten den Deutschen Ärztetag am Mittwoch in Frankfurt. Die Ärzte fordern Nachbesserungen, Mitsprache und mehr Geld.

Der Entwurf des Anti-Korruptionsgesetzes behebt aus Sicht des Ärzteparlaments nicht die vorhandenen Fehlentwicklungen. Damit würden Ärzte ohne fundierte Analyse von Strukturen und Mechanismen kriminalisiert. „Statt Fehlentwicklungen zu beheben, wird ausschließlich auf die Mittel des Strafrechts zurückgegriffen“, monieren sie. Zunächst seien Erkenntnisse über Auffälligkeiten sowie belastbare Statistiken über die Struktur, den Umfang und den Anteil bestimmter Personengruppen notwendig.

Das Gesetz müsse die Geberseite in gleichem Maße erfassen wie die Nehmerseite, forderten die Delegierten des Ärztetags: „Korruption findet nicht nur auf einer Seite statt. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, beide Seiten gleich zu behandeln.“ So könnten die Bundesländer Regelungen im Rahmen des Krankenhausrechts erlassen, um branchenwidriges Verhalten durch Krankenhäuser und deren Träger zu verhindern.

Darüber hinaus vermissen die Mediziner eine klare Definition zur Abgrenzung gesundheitspolitisch gewollter Kooperationen. Es bestehe die Gefahr, dass die sektorenübergreifende Zusammenarbeit staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich ziehe. Dies sei nicht im Sinne einer Verzahnung der Leistungsbereiche des Gesundheitswesens.

Der Ärztetag hat vom Gesetzgeber außerdem für die Ärzteschaft Sitz und Stimme in der geplanten Nationalen Präventionskonferenz gefordert – ein Teil des neuen Präventionsgesetzes. Die Abgeordneten wiesen auf die zentrale Position der Ärzte bei der Prävention hin: „Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten und können direkten Einfluss auf deren Gesundheitsverhalten nehmen“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss. Ein Sitz in dem beratenden Präventionsforum stelle „keine adäquate Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes dar“, so der Ärztetag.

Auch für die Apotheker sieht die Politik derzeit wenig Platz im Präventuinsgesetz. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, hatte auf dem DAV-Wirtschaftsforum gesagt, das Gesetz habe einen anderen Fokus: In ihm gehe es primär darum, die „Lebenswelten“ der Menschen zu gestalten. Apotheker seien zwar wichtige Akteure vor Ort, vor allem für alte Menschen. Um deren Mitwirkung bei der Prävention zu gewährleisten seien aber keine Bundesgesetze nötig. Ihr Kollege Michael Hennrich (CDU) schloss jedoch eine Mitwirkung der Apotheker nicht aus. „Da passiert gerade ein Sinneswandel“, sagte er.

Vor dem Hintergrund des Masern-Ausbruchs in Deutschland fordern die Ärzte außerdem, den Nationalen Aktionsplan 2015 bis 2020 zur Elimination der Masern und Röteln zu verabschieden und konsequent umzusetzen. Beim Impfschutz sieht die Ärzteschaft auch die Landesregierungen in der Pflicht. Sie sollten den Besuch von Kindergärten oder Schulen nur noch bei nachgewiesenem vollständigem Impfschutz gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder bei nachgewiesener medizinischer Gegenindikation erlauben.

Der Ärztetag forderte außerdem, die in der ambulanten Palliativversorgung erbrachten Leistungen angemessen und extrabudgetär zu vergüten. Auch andere förderungswürdige Bereiche wie die Prävention unterlägen gesonderten Finanzierungsbedingungen, merkte der Ärztetag an.

„Palliativversorgung bezieht sich dabei nicht nur auf die Symptombehandlung, sondern berührt auch die psychosoziale, beziehungsweise spirituelle Unterstützung sowie die Trauerbegleitung“, heißt es in dem beschlossenen Antrag. Ein umfassendes Versorgungsangebot werde deshalb je nach individueller Situation nur unter ärztlicher Leitung durch ein gut abgestimmtes, vernetztes Team erbracht werden können. Damit komme der ambulanten und damit auch der vertragsärztlichen Versorgung besondere Bedeutung zu.

Mit der Erweiterung des palliativmedizinischen Leistungsspektrums um qualitätsgebundene Leistungen könne „grundsätzlich ein gestuftes, Versorgungssicherheit und -verlässlichkeit gewährendes Angebot innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung aufgebaut werden.“

Außerdem forderte die Ärzteschaft, dass die im Hospiz- und Palliativgesetz vorgesehenen Qualitätsanforderungen eine Weiterentwicklung der Palliativversorgung nicht verhindern dürften. Diese Anforderungen dürften einer flächendeckenden Versorgung nicht entgegenstehen. Der Ärztetag tagt noch bis Freitag in Frankfurt.

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