Medikationskatalog

ABDA: Von AOK absichtlich missverstanden

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Die ABDA hat den Medikationskatalog gegen Angriffe der AOK verteidigt. Das gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelte Konzept gefährde die Rabattverträge nicht, kontert ABDA-Vize Friedemann Schmidt entsprechende Befürchtungen von AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann.

Das Konzept sei durchdacht und praktikabel. „Wir werden hier absichtlich von jemandem missverstanden, der keine Argumente gegen unser Zukunftskonzept findet“, so Schmidt. Hermann solle das Konzept zunächst richtig lesen, fordert der ABDA-Vize. Der AOK-Mann hatte das KBV/ABDA-Modell gegenüber der Ärzte Zeitung als nicht umsetzbar kritisiert, weil die Rabattverträge nicht außer Kraft gesetzt werden könnten.

Nach dem KBV/ABDA-Modell entwickeln Ärzte und Apotheker gemeinsam eine Liste mit Wirkstoffen, die indikationsbezogen eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog könnten Ärzte jedoch abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig sei, betont Schmidt.

Der Arzt wähle den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker gebe dann das passende Arzneimittel ab - und zwar entsprechend der gültigen Rabattverträge oder anderer Regelungen. Die ärztliche Therapiefreiheit werde durch den Medikationskatalog nicht eingeschränkt, betont Schmidt. „Bevor sich Dr. Christopher Hermann Sorgen um seine Rabattvertragspartner bei der pharmazeutischen Industrie macht, sollte er sich zunächst lieber um seine Versicherten sorgen“, so Schmidt.

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