Paracetamol und Ibuprofen

BfArM: Engpass bei Fiebersäften bis Herbst

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Berlin -

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für Fiebersäfte mit Paracetamol einen Lieferengpass bestätigt. Dieser wird laut Behörde voraussichtlich bis Herbst dauern.

Aktuell könne es bei der Versorgung mit Paracetamol-Fiebersäften zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit kommen, so ein BfArM-Sprecher auf Nachfrage. „Grundsätzlich sollten Behandlungsmöglichkeiten für die pädiatrische Anwendung, insbesondere Zäpfchen sowohl mit dem Wirkstoff Paracetamol als auch Ibuprofen, jedoch ausreichend verfügbar sein, sodass Kinder mit behandlungsbedürftigen Symptomen weiterhin versorgt werden können.“ Durch ungleichmäßige Verteilung der bestehenden Kontingente könne es lokal jedoch zu einzelnen Nichtverfügbarkeiten kommen.

Ursache für die aktuelle Situation sei zunächst der Marktrückzug eines Unternehmens gewesen, so der BfArM-Sprecher. „Die betroffenen Marktanteile konnten nicht kurzfristig von den weiteren pharmazeutischen Unternehmen übernommen werden, wodurch es zu einer Unterversorgung des Marktes mit den in Rede stehenden Produkten kam.“

1A Pharma hatte einen Marktanteil von 25 Prozent und den Vertrieb aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit zum 1. Mai eingestellt. Ratiopharm muss derzeit passen: Der einzige übrig gebliebene Anbieter neben Bene (Benuron) hat gerade seine Winterbevorratung für das Produkt gestrichen.

Der Engpass hat laut BfArM bereits weitere Konsequenzen: „In der Folge wurden als Alternativpräparate pädiatrische Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Ibuprofen verstärkt nachgefragt. Dies führte in der Folge zu Engpässen auch bei diesen Produkten, welche inzwischen in Teilen behoben werden konnten“, so der Sprecher.

Hohe Einkäufe von Apotheken

„Hinzu kommen aktuell ungewöhnlich hohe Einkäufe von Apotheken und überdurchschnittliche Warenabflüsse bei Paracetamol-Fiebersäften“, so der Sprecher weiter: Bei Arzneimitteln, die vorzugsweise in der Pädiatrie eingesetzt würden wie Saft und Zäpfchen sei der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr jeweils um über 100 Prozent angestiegen. „Die pharmazeutischen Unternehmen haben bereits Produktionssteigerungen angestoßen, um diese Lieferengpässe abzumildern. Dies ist jedoch mit einem zeitlichen Vorlauf verbunden. Nach den dem BfArM vorliegenden Informationen kann im Herbst mit der Kompensation der Marktanteile des ausgeschiedenen Zulassungsinhabers gerechnet werden.“

Einen Versorgungsengpass hat das BfArM allerdings – anders als zunächst berichtet – noch nicht erklärt. Nach §52b Abs. 3 Arzneimittelgesetz (BfArM) könnte die Behörde nach Anhörung des Beirats im Fall eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses „geeignete Maßnahmen zu dessen Abwendung oder Abmilderung ergreifen“.

Ware zur Kompensation verfügbar

Bei seiner letzten Sitzung Anfang Juni hatte der Beirat noch keinen Engpass bei Paracetamol gesehen: „Aktuell ist ein erhöhter Bedarf der pädiatrischen Darreichungsform in Form von Säften festzustellen. Jedoch ist Ware von anderen Anbietern zur Kompensation verfügbar“, hieß es.

Dass die Engpässe nicht im Register des BfArM zu finden sind, hat übrigens damit zu tun, dass es sich nicht umverschreibungspflichtige Produkte handelt.

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