Zuweisungen aus Gesundheitsfonds

Vorwurf Untreue: Anklage gegen AOK-Vorstände

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Berlin -

Wegen des Verdachts der Untreue hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere Vorstandsmitglieder der AOK Rheinland/Hamburg erhoben. Es gehe um Untreuevorwürfe zum Nachteil anderer Krankenkassen durch unberechtigte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds im Rahmen des Morbiditätsorientierten Risikoausgleichs (Morbi-RSA), erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Die Vorwürfe richteten sich gegen drei Angeklagte, die von 2011 bis 2016 als Vorstandsmitglieder tätig waren. Vier weitere Beschuldigte seien wegen Beihilfe angeklagt.

Die Anklage liege vor und sei den Beteiligten zugestellt worden, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts. Sollte es zu einem Prozess kommen, würde dieser nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor einer Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hamburg stattfinden.

Die AOK Rheinland/Hamburg wies die Vorwürfe der Anklage entschieden zurück. Grundlage des Verfahrens sei ein bereits 2016 beigelegter Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und dem Bundesversicherungsamt, dem heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung. „Die aktuell in den Medien geäußerten Vorwürfe, es habe vorsätzliche Falschabrechnungen zulasten des Gesundheitsfonds gegeben, sind haltlos“, erklärte der Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg.

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