Verschreibungspflichtiges Medikament

Sophia Thiel: Bloggerin wirbt für Aerius

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Berlin -

In ihrer neuesten Story wirbt die bekannte Fitness-Bloggerin Sophia Thiel für ein verschreibungspflichtiges Antihistaminikum und sorgt damit für Diskussionen bei Apothekenteams. „Wenn ihr Heuschnupfen habt, dann die hier“, und hält eine Packung Aerius 5 Milligramm in die Kamera. Dabei betont sie, dass dies „keine Werbung oder so“ sei, aber empfohlen habe sie das Medikament schon „so vielen“.

Die Fitness-Bloggerin Sophia Thiel hat mittlerweile mehr als 1,3 Millionen Follower:innen. In ihrer neuesten Story bewirbt sie das verschreibungspflichtige Medikament Aerius mit dem Wirkstoff Desloratadin. „Meine Rettung bei Heuschnupfen!“ titelt sie. Und: „Es macht nicht müde.“ Sie habe das Präparat schon „sooo“ vielen empfohlen.

Zwar weist Thiel dann darauf hin, dass ihre Community die Anwendung mit der Ärztin oder dem Arzt absprechen sollte, denn die Tabletten „sind verschreibungspflichtig“, aber dass sie dennoch unerlaubt ein Rx-Präparat bewirbt, scheint ihr nicht bewusst zu sein. Das ändert auch ihr Hinweis nicht: „Das ist keine Werbung oder so, ich selber habe auch Heuschnupfen."

Im Folgenden beschreibt Thiel ausführlich ihre Symptome. „Nachts geht dann die Nase zu und dann nimmt man noch Nasenspray.“ Die Aerius-Tabletten würden ihr sehr helfen. Nur kurz geht sie auch auf die nicht verschreibungspflichtigen Präparate ein, die es ohne Rezept in jeder Apotheke gibt. „Ich habe früher auch Cetirizin gefressen und Lorano und so weiter“, beschreibt Thiel. „Bis mir durch Zufall die hier empfohlen worden sind“, so Thiel. „Die haben mich echt gerettet.“ Immerhin kommt nochmal der Hinweis: „Sprecht das gerne mit dem Arzt ab, weil die sind verschreibungspflichtig.“

In den sozialen Medien wird das Thema kontrovers diskutiert. „Herrlich, wer braucht uns schon? Einfach Leute hinstellen, die keine Ahnung haben“, ärgert sich eine Apothekeninhaberin. Andere mildern ab: „Es ist keine Werbung, sondern eine persönliche Meinung.“

Gesetzlich ist dieser Sachverhalt jedoch klar geregelt: So heißt es in § 10 Absatz 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), es gelte ein Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Damit solle verhindert werden, dass durch eine unbeschränkte Werbung für solche Arzneimittel „Konsumwünsche“ bei Verbraucher:innen geweckt würden und diese bei ihrem Arzt auf die Verschreibung bestimmter Arzneimittel drängen könnten, ohne beurteilen zu können, ob die Einnahme des Arzneimittels therapeutisch angezeigt sei.

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