Verbotene Arzneimittelherstellung

Defekturen: Ermittlungen gegen drei Apotheker

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Berlin -

Die Polizei ermittelt gegen drei schwäbische Apotheker wegen verbotener Arzneimittelherstellung. Wie die Beamten am Dienstag berichteten, bestehe aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes der Verdacht, dass die „über einen Online-Handel selbst hergestellte Produkte illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben“. Bei den Beschuldigten handelt es sich um zwei Männer und eine Frau aus den Landkreisen Augsburg und Günzburg.

Bei den verkauften Präparaten handelt es sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht, wie die von den Apothekern beworben, um Nahrungsergänzungsmittel. Es seien vielmehr Produkte, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. Für den Verkauf solcher Medikamente habe weder die notwendige Genehmigung vorgelegen, noch seien die entsprechenden Vorschriften bei der Herstellung eingehalten worden.

Die beanstandeten Arzneimittel sollen sie online und über ihre drei Apotheken vertrieben und dabei „illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft haben“, so das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in einer Mitteilung. Zwei der Produkte sind nach Einschätzung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gesundheitlich bedenklich.

„Es handelt sich dabei nach eingehender Prüfung um (Defektur-)Arzneimittel in blauen Plastikdosen und gelber (seltener auch weißer) Etikettierung mit den Wirkstoffen Procain und Roter Reisschalenextrakt, welche als Nahrungsergänzungsmittel an Verbraucher verkauft wurden“, so die Polizei. Betroffene Kunden sollen die Packungen bei der nächsten Polizeiinspektion abgeben. Wegen der Vorwürfe waren bereits im Juli die Apotheken und Privatwohnungen durchsucht worden.

Bei den Durchsuchungen, an denen neben der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm auch das LGL beteiligt war, wurden laut Polizei auch größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, Endprodukte sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt. „Auf Grund der im Rahmen einer Überprüfung der Herstellungsbedingungen vorgefundenen Umstände ist aus Sicht der Behörde auch für andere in den drei genannten Apotheken in der oben dargestellten Verpackung vertriebene, selbst hergestellte Arzneimittel nicht zweifelsfrei gewährleistet, dass diese nicht bedenklich oder in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind. Vorsorglich sollte deshalb auch von der Einnahme anderer, in den drei Apotheken selbst hergestellten und abgegebenen (Defektur-)Arzneimitteln abgesehen werden.“

Das LGL erstellt derzeit Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben. Allzu schnell sollte mit neuen Erkenntnissen jedoch nciht gerechnet werden, kündigt die Polizei bereits an: Die Erstellung der Gutachten durch das LGL sowie die Auswertung der Beweismittel durch das Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm „werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen“.

Zubereitungen auf Basis von Red Rice mit einem Gehalt des Inhaltsstoffes Monakolin K von über 5 mg pro Einzeldosis sind seit nicht als Nahrungsergänzungsmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen. Dies hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2016 in einer Mitteilung klargestellt. Monakolin K ist identisch mit dem Cholesterinsenker Lovastatin.

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