Abrechnungsbetrug

Ärzte kassieren mit gefälschten Rezepten

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Berlin -

Drei niedergelassene Ärzte aus Oberbayern sollen sich mit gefälschten Rezepten systematisch Geld von den Krankenkassen erschlichen haben. Sie müssen sich nun vor dem Landgericht München wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges verantworten. Die Schadenssumme beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf 1,8 Millionen Euro.

Der Prozess gegen die drei Mediziner aus München, Burghausen und Bad Tölz hat am Montag begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, Rezepte für medizinische Hilfsmittel ausgestellt zu haben, die allerdings niemals bei ihren Patienten ankamen. Dabei sollen sie mit dem ehemaligen Betreiber eines Sanitätshauses im Kreis Dachau zusammengearbeitet haben. Dieser wurde 2009 bereits zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Im Jahr 2006 hatte der Sanitätshaus-Betreiber laut Anklageschrift mit dem Arzt aus Burghausen ausgemacht, dass dieser gegen Bezahlung Verordnungen für Hilfsmittel ausstellt. Später traf er diese Vereinbarung auch mit den beiden anderen Ärzten. Der Orthopädietechniker hatte Vermittler angeheuert, die Versichertenkarten besorgten oder diese mit mobilen Kartenlesegeräten einlasen.

Mit den Patientendaten stellten die Mediziner Verordnungen für orthopädische Hilfsmittel aus und gaben diese an das Sanitätshaus weiter. Auf den Quittungen für die fiktiven Hilfsmittel fälschten der Betreiber oder seine Angestellten die Unterschrift.

Die Entlohnung für die Mediziner fiel unterschiedlich aus: Der Arzt aus München erhielt laut Anklage monatlich pauschal 2500 Euro, der Mediziner aus Burghausen 200 bis 700 Euro. Der dritte Arzt soll statt Bargeld vier Laptops und einen Luftreiniger erhalten haben.

2008 war der Betrug aufgeflogen. Sachbearbeitern verschiedener Krankenkassen war aufgefallen, dass sich teilweise ganze Familien in dem Sanitätshaus vermeintlich hatten versorgen lassen. Zudem fiel auf, dass auffällig viele Patienten von einem für sie sehr weit entfernten Arzt behandeln ließen. Die Krankenkassen gaben den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter.

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