Abrechnungsbetrug

Anklage wegen Patienten-Sharing

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Berlin -

In Frankfurt wurden zwei Ärzte wegen Betruges angeklagt: Sie sollen Patientendaten ausgetauscht und so nicht erbrachte Leistungen abgerechnet haben. Ziel war es laut Generalstaatsanwaltschaft, das Praxisbudget zu vergrößern und mehr Leistungen abrechnen zu können. Auf diese Weise haben die Ärzte demnach einen Schaden von 500.000 Euro verursacht.

Die Ärzte aus Gießen wurden wegen gewerbsmäßigen Betruges in 21 Fällen angeklagt. Von 2007 bis 2012 sollen sie nicht erbrachte Vertretungsleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) „betrügerisch abgerechnet“ haben. In jedem Abrechnungsquartal sollen sie mehrere hundert Patientendaten ausgetauscht haben.

Zunächst geschah dies der Staatsanwaltschaft zufolge über Vertretungsscheine, die vom Praxispersonal vorbereitet und am Quartalsende an die jeweils andere Praxis übergeben wurden.

Später sollen die Mediziner mobile Kartenlesegeräte eingesetzt haben: Die Chipkarten der Patienten sollen in jeder Praxis zunächst mit dem eigenen und anschießend mit dem mobilen Gerät des anderen Arztes eingelesen worden sein. Jeweils zum Quartalsende sollen diese Kartenlesegeräte zwischen den Praxen ausgetauscht worden sein. Die gespeicherten Daten wurden laut Staatsanwaltschaft zur Abrechnung gegenüber der KV genutzt.

Mit der doppelten Abrechnung sollen die Ärzte die Fallzahlen ihrer Praxen erheblich gesteigert haben. Weil damit eine Erhöhung des Regelleistungsvolumens einhergeht, erhielten die Mediziner von der KV ein wesentlich höheres Gesamthonorar als ihnen zustand.

Die KV hatte Anfang 2011 Verdacht geschöpft. Daraufhin begannen die Ermittlungen: Im Juli 2012 wurden die Arztpraxen der Beschuldigte durchsucht und die Mitarbeiter vernommen. Die Ärzte haben bereits 300.000 Euro an die KV zurückgezahlt.

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