Per Klick zum Folgerezept

Warnung vor Antibaby-Pille aus dem Internet

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Berlin -

Für viele ist der Gang zum Arzt ein lästiges Übel. Rezeptpflichtige Medikamente aus dem Internet mithilfe weniger Klicks ohne ärztlichen Kontakt zu erhalten, klingt daher verlockend. Eine Firma aus Irland bietet derzeit die Antibaby-Pille auf diesem Weg an. Die Verbraucherzentrale NRW warnt.

Die Website Prio.One behandelt verschiedenste Themen rund um die Frauengesundheit. Ganz einfach können Frauen ab 18 Jahren dort auch an das Folgerezept für die Antibaby-Pille kommen. Für 6,90 Euro zuzüglich Medikamentenpreis kommt das Verhütungsmittel bequem per Post nach Hause – eine Zyklus-App gibt es obendrauf. Der Versand erfolgt noch am gleichen Tag, wenn bis 15 Uhr bestellt wird. Alternativ kann auch nur das Rezept ausgestellt werden, damit der Gang zur Apotheke vor Ort selbst erfolgen kann. Die Verschreibungsgebühr liegt bei 10 Euro zuzüglich Versand – dieser wird mit einer Dauer von circa zwei Wochen angegeben.

Mit wenigen Klicks wird man durch die Ferndiagnose geführt: Neben biologischem Geschlecht und Allergien werden auch Größe, Gewicht und Nebenwirkungen der bisherigen Pilleneinnahme abgefragt. Außerdem müssen Aussagen zu Blutdruck und Nikotinkonsum sowie Risikofaktoren und Erkrankungen gemacht werden. Im Zuge der weiteren Fragen kann ausgewählt werden, ob eine bestimmte „Marke“ bevorzugt wird oder die Frau offen für eine Beratung ist. Ist ersteres der Fall, kann hier die entsprechende Pille ausgewählt werden.

Bei einer „Beratung“ wird anhand der Angaben ein passendes Präparat ausgewählt. „Wir haben für dich ein Kombinationspräparat mit den Wirkstoffen Levonorgestrel und Ethinylestradiol ausgewählt. Hierbei richten wir uns an der S3-Richtlinie, den gültigen Leitlinien für die Verschreibung hormoneller Verhütungsmittel“, wird die Auswahl erklärt. Außerdem wird abgefragt, ob die Periode regelmäßig jeden Monat kommen soll oder nicht.

Je nachdem welche Angaben gemacht werden, wird die „Bestellung“ abgebrochen: „Leider können wir dir aufgrund deiner medizinischen Vorgeschichte keine Verhütungsmittel online verschreiben. Deine Sicherheit und Gesundheit steht für uns an oberster Stelle. Wir empfehlen dir daher, deine Hausarztpraxis oder Frauenarztpraxis in Bezug auf die Verschreibung hormoneller Verhütung sowie den entsprechenden Risiken und Nebenwirkungen zu konsultieren“, so die Erklärung. Gleiches passiert auch, wenn eine Erstverschreibung ausgewählt wird.

Um das Alter zu überprüfen, muss nach der Bestellung innerhalb von 48 Stunden eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises per Mail zugeschickt werden. „Falls wir innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung kein Bild deines Ausweises erhalten haben, müssen wir deinen Auftrag leider stornieren. In diesem Fall erstatten wir den vollen Betrag zurück.“

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor solchen Angeboten: Frauen sollen vorsichtig sein und das Arzneimittel nicht leichtfertig ohne Arztbesuch bestellen. Wegen möglicher Nebenwirkungen sei es medizinisch nicht ratsam, derartige Angebote in Anspruch zu nehmen. Die Geschäftsstelle hat mittlerweile zahlreiche Beschwerden zu dem Portal vorliegen. Das Unternehmen mit Sitz in Irland ermöglicht die Bestellung ohne ärztlichen Kontakt. „Solch ein Rezept per Ferndiagnose ist in Irland erlaubt. In Deutschland ist die Pille jedoch verschreibungspflichtig“, so die Verbraucherzentrale. Außerdem werben Influencer:innen in den sozialen Medien mit Rabattcodes für das Portal. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei medizinischen Mitteln aus dem Internet: „Auch auf Influencer:innen sollte man nicht bedenkenlos setzen. Sie sind (meist) keine Ärzt:innen, dafür aber oft von den Firmen bezahlt.“

Vor allem für junge Frauen könnte das Angebot verlockend sein. Allerdings werden die Pillen hier nur für Selbstzahler angeboten. „Für Frauen unter 22 Jahren erstatten die gesetzlichen Krankenkassen aber verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Und erst ab 18 Jahren ist die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro selbst zu zahlen“, erläutert die Verbraucherzentrale. Neben dem medizinischen Aspekt kommt hier also auch der finanzielle zum Tragen.

„Zudem verstößt das Unternehmen hier gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), wonach für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden darf.“ Das Geschäftsmodell sei auch nicht mit der Berufsordnung für Ärzte vereinbar, wonach „eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien“ nur im Einzelfall erlaubt ist, nämlich wenn „dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.“

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