Nach BGH-Urteil

Skonto: Aliud sorgt für Verwirrung

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Berlin -

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Skonti auf Rx-Medikamente stolpern Inhaber:innen dieser Tage über ein Bestellfax der Firma Aliud. Von einem Nachlass bei vorfristiger Zahlung ist dort nichts zu lesen. Wurde hiermit schon umgesetzt, was noch nicht rechtskräftig ist?

Mit einem Bestellfax der „Aliud-Fachwelt“ wird für eine aktuelle Neueinführung geworben: Augentropfen mit der Kombination Bimatoprost/Timolol seien neu in der „Rx-Galaxie von Aliud“ erhältlich, so das Unternehmen. Als Vorteile werden der Wegfall des 3,15-prozentigen Großhandelszuschlags sowie drei Monate Valuta genannt. Von Skonto ist weit und breit nichts zu lesen, auch in den allgemeinen Rx-Lieferkonditionen gibt es dazu keinen Hinweis.

Ein Sprecher des Mutterkonzerns Stada gibt Entwarnung: „Wir glauben, dass da zwei Sachen ein wenig durcheinander geraten sind. Auf der einen Seite gibt es den Großhandelsrabatt von 3,15 Prozent.“ Diesen gewähre die Aliud seit längerer Zeit, da sie gegenüber den Apotheken wie ein Großhandel auftrete und auch die Lizenz dafür habe.

„Die andere Sache hat zufällig eine ähnliche Größe, nämlich maximal 3,15 Prozent. Das wäre das Skonto.“ Dieses werde – Stand jetzt – über die ausgewiesenen Konditionen hinaus vorerst weiter gewährt.

Alles beim Alten

„Aliud gewährt seit Jahren 6,15 Prozent“, so der Sprecher. „Das heißt 3,15 Prozent Großhandelszuschlag plus 3 Prozent Skonto.“ Daran habe sich seit Jahren und auch in den letzten Wochen und Monaten nichts geändert. Da zum Urteil noch keine Begründung vorliege, wurde entsprechend noch keine Änderung vorgenommen. „Es kann aber tatsächlich irgendwann so sein, dass es nicht mehr gewährt werden darf, sondern nur noch 3,15 Prozent und mehr nicht“, so der Sprecher weiter.

Anpassung bei GSK

Andere Hersteller sind bereits weiter. GlaxoSmithKline hatte bereits im Sommer nach dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen Haemato seine Allgemeinen Verkaufsbedingungen angepasst. „Die Änderung betrifft insbesondere die Streichung eines pauschalen Skontoangebotes in § 3 Absatz 3 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen“, so der Konzern. Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin damals, dass man somit „keinen generellen Rabatt mehr bei vorzeitiger Zahlung innerhalb von 14 Tagen“ gewähre. Die Zahlungsfrist betrage demnach 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Auf den ersten Blick verwirrend: Der Großhandelszuschlag von 3,15 Prozent muss nicht gezahlt werden. Mit dem neuerlichen BGH-Urteil hat dies nichts zu tun.Screenshot: APOTHEKE ADHOC

3,15 Prozent

„Dass auf der Rechnung steht ‚3,15 Prozent entfallen‘, das beschreibt genau den Rabatt, den Aliud gewährt. Diese 3,15 Prozent müssen nicht gezahlt werden“, erläutert der Stada-Sprecher. Ob die drei Prozent Skonto durch das Urteil weiterhin gewährt werden können, werde aktuell debattiert und ist somit noch offen.

 

 

 

 

 

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