„Apothekenmarathon? Muss nicht sein!“ titelt die Pflege-App „Fabel“ auf ihrem Instagram-Account. In einem Clip wird nicht nur dargestellt, wie stressig das Besorgen von Arzneimitteln in der Apotheke vor Ort ist; einen Rabattcode auf Rx von DocMorris gibt es gleich obendrauf. In der App selbst wird die E-Rezept-Belieferung durch den Versender als alternativlose Alltagserleichterung für pflegende Angehörige dargestellt.
Das Kurzvideo auf Instagram zeigt eine völlig abgehetzte Person, die ein Papierrezept aus der Arztpraxis für ihre Angehörige abholt und obendrein auch noch in der Apotheke Schlange stehen muss. Zu Hause angekommen wird die Lösung präsentiert: Jemand anderes hat die Rx-Medikation schon längst – stressfrei und schnell – über die DocMorris-App bestellt. Im Beschreibungstext zum Kurzvideo wird darüber hinaus auf einen exklusiven 10-Prozent-Rabattcode für den Versender hingewiesen.
Hinter Fabel verbirgt sich die Anwendung des Start-ups „Pflegeleicht – Carefix Digital Solutions“ mit Sitz in Hamburg. Die Smartphone-App ist darauf ausgelegt, den Alltag von pflegenden Angehörigen durch einen Kalender und Aufgabenlisten zu strukturieren. Unter dem Punkt „Wissen“ stehen Infotexte – zum Beispiel zu den unterschiedlichen Pflegegraden – parat.
Doppelt so groß hervorgehoben sind aber gesponserte Artikel, allen voran: „Das E-Rezept. Die einfachste Art Medikamente zu bestellen“ – präsentiert von DocMorris. Darin wird ebenfalls der Rabattcode von Instagram angegeben; hier ist allerdings von einer 10-Euro-Ersparnis die Rede. Über den Button „Jetzt E-Rezept einlösen“ werden Interessierte direkt zu einer Infoseite des Versenders weitergeleitet.
Wird der Code im Bestellvorgang in der DocMorris-App eingegeben, ist es zwingend notwendig, dass es sich um verordnete Präparate handelt. Andernfalls erscheint die Fehlermeldung: „Der Gutschein ist ausschließlich mit E-Rezept-Produkten im Warenkorb anwendbar.“
Weitere Einlösebedingungen sind nicht ersichtlich, dem Anschein nach bezieht sich der Rabatt also nur auf die Zuzahlung – und wäre damit EuGH-konform. Erst sobald Gutscheine auch für OTC-Medikamente eingesetzt werden könnten, würde dies laut des im Februar gefällten Urteils ein Risiko für die Arzneimittelsicherheit darstellen und wäre als Rx-Werbung von vornherein europarechtlich verboten.
Darüber hinaus regeln Vorgaben für Werbung im Arzneimittelbereich aber auch, dass diese nicht irreführend sein darf. Den Eindruck einer objektiven Bewerbung erweckt die Kooperation allerdings nicht; es liegt nahe, dass DocMorris hier gezielt über die emotionale Schiene auf Kundenfang gehen will. In einem Aufmacherbild des Beitrags heißt es: „Als pflegender Angehöriger wirst du bald feststellen, dass das E-Rezept dir den Alltag enorm erleichtert. Mit nur wenigen Klicks kannst du die benötigten Medikamente für dich oder deinen Angehörigen bei DocMorris bestellen und direkt an deine Haustür liefern lassen. Probiere es jetzt aus und erlebe selbst, wie viel stressfreier die Medikamentenversorgung sein kann.“
Fabel betont die Flexibilität und Entlastung, die durch das E-Rezept und DocMorris bestehe, schließlich könnten auch andere das Rezept einlösen und den Versand organisieren. „Niemand muss dafür vor Ort sein.“ Zwischen Versendern und Vor-Ort-Apotheken wird nicht differenziert, von „Apotheken wie DocMorris“ ist die Rede. Die Vorteile des E-Rezepts und CardLink werden vollständig auf den niederländischen Versender bezogen, auch dessen Rezept-Abo und der Wechselwirkungscheck werden im Beitrag beworben.