Während Shop Apotheke auf die Strahlkraft von TV-Promi Günther Jauch setzt, schwingt DocMorris die Rabattkeule. Im Rahmen einer Gutscheinaktion werden aktuell 25 Euro pro eingelöstem E-Rezept spendiert.
„25 € fürs E-Rezept“, wirbt DocMorris. „Nur für kurze Zeit schenken wir Ihnen 25 € Rabatt auf Ihre nächste E-Rezept-Einlösung per App! Einfach den Code 6MXSFC kopieren und unten im Menü unter ‚Rezepte‘ Ihr E-Rezept einlösen.“
Wofür der Betrag genutzt werden kann, verrät der Versender nicht. In der Fußnote heißt es, der Gutscheincode könne „nur im Rahmen einer digitalen Einlösung eines gültigen Kassenrezeptes in der DocMorris-App verwendet werden“, die gelte nicht für Privatrezepte, Rezepturen und Freitextrezepte.
„Voraussetzung für die Einlösung des Gutscheins ist ein Kundenkonto bei DocMorris und ein Smartphone mit der DocMorris-App.“ Der Code sei nur einmalig einlösbar, ausgenommen seien ferner Säuglingsanfangsnahrung, preisgebundene Artikel wie Bücher sowie „Artikel, für die heilmittelwerberechtlich keine Rabattgutscheine gewährt werden dürfen“.
Diese Ausnahme taucht zum ersten Mal überhaupt auf; was damit gemeint ist, geht aus der Beschreibung nicht hervor. Eigentlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Februar entschieden, dass Rabatte überhaupt nur auf die Zuzahlung möglich sein können. Sobald Gutscheine auch für OTC-Medikamente eingesetzt werden könnten, stelle dies ein Risiko für die Arzneimittelsicherheit dar und sei als Rx-Werbung bereits europarechtlich verboten.
Ausgeschlossen sind übrigens auch Bestellungen bei anderen Anbietern über den DocMorris-Marktplatz sowie Same-Day-Delivery-Bestellungen. Die Aktion läuft bis Ende April und ist nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen oder Preisvorteilen, wie „Sonderpreisen, die exklusiv über Dritte ausgelobt werden“. Und: „Bei Eingabe eines Gutschein(code)s kann ein höherer Preis als der Sonderpreis zu Grunde gelegt werden. Ein den Rechnungsbetrag übersteigender Gutscheinwert verfällt. Die Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.“