Telematikinfrastruktur

Konnektorenstreit zwischen CGM und Red Medical geht weiter

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Berlin -

Die Compugroup Medical (CGM) weist die Vorwürfe ihres Mitbewerbers Red Medical zurück, sie habe Apotheker in einem Werbeschreiben für ihren E-Health-Konnektor in die Irre geführt. Mehr noch: CGM wirft umgekehrt Red-Geschäftsführer Jochen Brüggemann vor, er habe jene Aussage entstellen wollen, um eine Retourkutsche für eine vorherige Abmahnung zu fahren und den Fall „werbetechnisch auszuschlachten“. CGM behalte sich nun „ausdrücklich das recht zur Gegenabmahnung vor“. Brüggemann gibt sich dennoch gelassen und zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis.

CGM und Red Medical üben sich weiter in Exegese: „Gemäß Fördervereinbarung erfolgt eine Rückerstattung aus der Finanzierungsvereinbarung ausschließlich bei Einsatz eines E-Health-Konnektors in der Apotheke“, heißt es in einem CGM-Schreiben an seine Kunden. Jener Werbebrief ging an eine unbekannte Zahl an Apotheken – CGM wollte sich auf Anfrage zur Verbreitung nicht äußern – und Mitbewerber Brüggemann sah darin eine Irreführung der Kundschaft zu seinen Ungunsten. Denn bereits im März erklärte der Deutsche Apothekerverein (DAV) im Rahmen seiner Refinanzierungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, „dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich ist, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden“, wie es in einem Schreiben an die Geschäftsführer der Kammern und Verbände hieß.

Brüggemann erhielt deshalb nach eigener Aussage einige Anfragen von Apothekern: Er sage ihnen, sein Angebot werde erstattet, CGM wiederum schreibe nun indirekt, dass das nicht der Fall sei. Also setzte Brüggemann einen offenen Brief an CGM auf und forderte darin unter Androhung rechtlicher Schritte eine Richtigstellung und Unterlassungserklärung bis zum 3. August. Doch CGM gab nicht nach. Vielmehr erhielt Brüggemann am Montag ein Anwaltsschreiben, in dem das IT-Haus die Vorwürfe zurückweist und seinerseits Brüggemann vorwirft, die betreffende Aussage zu verdrehen.

„Die von Ihnen schon anderwärts werbetechnisch geschickt instrumentalisierte Thematik, ob nämlich die Hardware des E-Health-Konnektors auch physisch unmittelbar innerhalb der Räumlichkeiten der Apotheke installiert sein muss oder nicht, ist in dem von Ihnen angegriffenen Satz ganz offenkundig überhaupt nicht thematisiert“, heißt es in dem Brief.

Stattdessen werde im gesamten Schreiben von CGM lediglich die Zulassung des Produkts als E-Health-Konnektor thematisiert. Tatsächlich macht der Namenszusatz „E-Health“ bei der Erstattungsfrage einen großen Unterschied und war ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband: Vor dem E-Health-Upgrade sind die Konnektoren nämlich lediglich zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) fähig. Deshalb kann sich eine Apotheke zwar die Anschaffung eines VDSM-Konnektors erstatten lassen, nicht jedoch die Betriebskosten für diesen. Um die zu erhalten, muss sie einen E-Health-Konnektor kaufen oder den VSDM-Konnektor upgraden. Die erste Gematik-Zulassung für einen solchen E-Health-Konnektor erhielt erst kürzlich CGM.

Genau darum sei es gegangen und deshalb sieht sich CGM von Brüggemann absichtlich missverstanden. Weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Schreibens sei der „unberechtigt unterstellte Aussageinhalt“ zu entnehmen. Und direkt darauf dreht CGM den Spieß um: „Ohne dass es hierauf noch ankommt, sei festgehalten, dass auch Sie Ihr unzutreffendes Uminterpretationsergebnis nur herbeiführen konnten, indem Sie einerseits den von Ihnen instrumentalisierten Satzteil drucktechnisch hervorheben, um so die Aufmerksamkeit auf diesen nebensächlichen Satzteil zu lenken und ihm so eine hervorgehobene Bedeutung zu geben, die ihm gerade nicht zukommt.“ Brüggemann hatte die letzte drei Worte des Satzes unterstrichen. Der Streit ist kleinteilig geworden: Brüggemann soll in seinem offenen Brief eine Formulierung falsch zitiert haben, so der Vorwurf – aber das war gar nicht der Fall.

Der CGM-Anwalt sieht in der Abmahnung ohnehin ein Revanchefoul, „ersichtlich eine Reaktion auf die lediglich einige Tage vorher von unserer Mandantin ausgesprochene Abmahnung gegen Ihr wettbewerbswidriges Verhalten, mit dem Sie Ihre Software der Wahrheit zuwider als angeblich kostenlos beworben hatten.“ Der Hintergrund: Red hatte seine Telemedizinlösung Red Connect als kostenlos beworben, das gilt aber nur für das Grundpaket. Brüggemann lenkte ein und will den Streit jetzt auch nicht weitertragen. Ihm sei es um die Klarstellung gegangen, dass CGM die Platzierung eines Konnektors im Rechenzentrum nicht infragestelle. Beide Seiten sind jetzt offenbar auf dem Weg, den Streit zu beenden.

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