Heilmittelwerberecht

Sildenafil-Websites abgemahnt

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Berlin -

Sildenafil verspricht für Generikahersteller einen attraktiven Selbstzahlermarkt. Die Marketingstrategien sind entsprechend offensiv – und manchmal an der Grenze des Legalen: Wegen ihrer Informationsseiten im Internet wurden mehrere Hersteller abgemahnt.

Direkt werben dürfen die Hersteller für ihre Sildenafil-Generika nicht, weil der Wirkstoff verschreibungspflichtig ist. Deshalb bieten die großen Generikahersteller auf eigens gestalteten Homepages allgemeine Informationen zum Thema erektile Dysfunktion an.

Doch dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) war der Produktbezug in mehreren Fällen zu eindeutig: Geschäftsführerin Angelika Lange bestätigte, dass Ratiopharm, Hexal und Sanofi-Aventis für ihre speziellen Internet-Auftritte abgemahnt wurden. „Alle drei Fälle waren anders, aber überall gab es Ansatzpunkte dafür, dass es ein Produkt des jeweiligen Herstellers gibt“, so Lange.

Laut dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen Hersteller bei Endverbrauchern nicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel werben. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Produktnahme nicht genannt wird. Ein Verstoß liegt auch dann vor, wenn der Verbraucher erkennen kann, dass es ein entsprechendes Produkt dieses Anbieters gibt.

Entscheidend ist immer der Gesamteindruck der Websites: So verweist die Website „da-gibts-auch-was-von-ratiopharm“ schon in der Internetadresse indirekt auf das eigene Sildenafil-Produkt. Selbst die verfügbaren Dosierungen und Nebenwirkungen sowie der Patentablauf werden thematisiert.

Zentiva wirbt auf der Internetseite „Potenzratgeber“ unter der Überschrift „Preisgünstige Medikamente“ erst für die eigene Marke – „Wenn Generika, dann Zentiva“ – und erklärt dann, dass nun preisgünstige Sildenafil-Generika auf dem Markt seien.

Hexal wiederum nutzt bei „fuer-uns-maenner“ die markante Kleeblatt-Tablette als Logo und wirbt für „zuverlässige und preisgünstige Therapiemöglichkeiten“ bei Errektionsstörungen. Der Hersteller verweist zwar auch auf andere PDE-5-Hemmer. Doch mit Sildenafil gebe es gegenüber Vardenafil und Tadalafil die meisten Erfahrungen, heißt es.

Was im Einzelnen abgemahnt wurde, ist nicht bekannt. Die Hersteller müssen laut VSW in dieser Woche eine Unterlassungserklärung abgeben und ihre Internetseiten anpassen.

Etwas vorsichtiger war offenbar Stada – die Website „da-steht-der-kleine-mann“ wurde vom VSW nicht abgemahnt. Es habe sich aus dem Auftritt nicht ergeben, dass es ein Produkt des Herstellers gebe, so Lange.

Der Konzern aus Bad Vilbel hat allerdings auch schon seine Erfahrungen gesammelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte im vergangenen Jahr eine Stada-Website zu dem Kontrazeptivum „Pink Luna“ verboten. Die Richter hatten die Informationswebseite als produktbezogene Werbung beurteilt, obwohl der Name des Medikaments nicht genannt wurde. Entscheidend sei, dass Frauen aufgrund der Gesamtumstände sowie ihrer eigenen Marktkenntnisse hinreichend deutlich entnehmen könnten, dass für dieses Produkt geworben werde, so das OLG.

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