Apothekenangestellte und Inhaber:innen können doch vom Hackerangriff auf D-Trust betroffen sein. Das Tochterunternehmen der Bundesdruckerei räumt ein, dass bei der Cyberattacke auch Antragsdaten für Elektronische Heilberufsausweise (HBA) und Praxis- beziehungsweise Institutionsausweise (SMC-B) betroffen seien. Zuvor hatte eine Unternehmenssprecherin dementiert, dass das Portal für Heilberufe betroffen sei.
D-Trust stellte den Angriff vor etwa einer Woche fest. Zunächst hieß es lediglich, dass das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten Ziel der Kriminellen gewesen war. D-Trust versorgt mehrere Branchen mit digitalen Lösungen. Wer genau betroffen war, teilte D-Trust zunächst nicht mit.
Jetzt hätten die Analysen neue Erkenntnisse gebracht, heißt es: „Eine Schnittstelle des Portals wurde gezielt manipuliert. Dadurch konnten Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem ausgelesen werden. Dies betrifft auch Antragsdaten für Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxis- bzw. Institutionsausweise (SMC-B).“
Bei den abgerufenen und möglicherweise entwendeten personenbezogenen Daten handele es sich um Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und in einigen Fällen Adress- und Ausweisdaten. „Die Daten wurden ausgelesen, eine Manipulation beziehungsweise Veränderung der Antragsdaten hat nicht stattgefunden.“ Weiterhin gelte: „Die Funktion und Sicherheit der ausgegebenen Signatur- und Siegelkarten sowie eHBA und SMC-B sind nicht beeinträchtigt. Zugangsdaten (Login, Passwortdaten) und Zahlungsinformationen sind nicht betroffen.“
Die Aufarbeitung des Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten laufe weiter intensiv. „Dabei kooperiert die D-Trust eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.“ Auch die Strafermittlungsbehörden seien nach der Strafanzeige involviert.
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