Apothekenbetriebsordnung

easy-Offizin passt Pharmazieräten nicht

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Berlin -

Bei ihren Revisionen nehmen Pharmazieräte die Inneneinrichtung von easyApotheken ins Visier. Laut neuer Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll die Arzneimittelversorgung in der Offizin Vorrang haben. Der Ladenbau des Franchise-Konzepts sei zu verwinkelt, sagt Christian Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD). easy hält dagegen und scheut auch nicht den Gang vor Gericht.

Geht es nach den Leitlinien der Pharmazieräte zur neuen ApBetrO, muss der HV-Tisch vom Eingang für jeden Kunden erkennbar und direkt erreichbar sein. Umwege dürfen laut APD nicht durch Regale, Verkaufsständer oder -schütten erzwungen werden.

Das Konzept von easy funktioniert genau andersherum: Wie in Drogeriemärkten sollen die Kunden durch die Gänge an der Freiwahl vorbei geführt werden. Der Handverkaufstisch steht am Ende der Offizin, die Kassen im Ausgangsbereich.

In der Systemzentrale in Düsseldorf wird die ApBetrO anders interpretiert. Die Auslegung sei „wenig überzeugend und grenzt an Willkür“, kritisiert easy-Vorstand Lars Horstmann. Mit der Leitlinie sei kein gerader Zugang vom Eingang der Apotheke zum HV-Tisch gemeint. Das easy-Konzept sei mit der neue ApBetrO vereinbar – „ohne wenn und aber“.

„Wir bedauern aber, dass einige Behörden – eventuell motiviert durch die Standesvertretungen – gerade die easyApotheken in den Fokus genommen haben“, so Horstmann. Würde dieses „unzutreffende Verständnis über die Gestaltung der Offizin“ konsequent umgesetzt, müssten mehr als 10 Prozent aller Apotheken umgebaut werden.

easy-Apotheker und deren Angestellte kümmerten sich ausschließlich um die Arzneimittelberatung und -versorgung der Kunden, so Horstmann. „Wir sehen deshalb keine Notwendigkeit, in unserem easyApotheken-Konzept die Wegeführung zu verändern.“ Außerdem könne wegen der modularen Bauweise flexibel auf die lokalen Vorgaben reagiert werden.

Doch die neue ApBetrO steht laut Bauer an erster Stelle: „Die ApBetrO wurde nicht umsonst erlassen. Der Vertrag mit der Systemzentrale muss dabei zurückstehen.“ Eine neue Betriebserlaubnis werde es mit der winkeligen Patientenführung an mehreren Regalen vorbei nicht geben, so Bauer.

Eine generelle Vorgehensweise gegen easyApotheken gibt es laut Bauer aber nicht. Es handele sich um Einzelfallentscheidungen. Die Pharmazieräte verlangten beispielsweise, dass ein bis zwei Regale abgebaut oder die Kasse am HV-Platz eingerichtet werde.

Der Ladenbau von easyApotheken stößt laut Horstmann nicht bei allen Pharmazieräten und Behörden auf Kritik. Auch die Kunden schätzten die „vom Verkaufsvorgang gelöste pharmazeutische Beratung sehr“. Beschränkende behördliche Maßnahmen würden notfalls gerichtlich geprüft, so Horstmann. Bisher einigten sich die Pharmazieräte mit den easy-Apothekern im gegenseitigen Einvernehmen.

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